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Berufsbildende Schule Mainz 3 Days Of

Halbjahr an zwei Tagen/Woche ein Praktikum in einer Kita oder integrativen Kita, auch in Komination mit einem Hort, absolviert. Die Ausbildung ist mit einem mindestens ausreichenden Abschluss des Praktikums und einer bestandenen schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung erfolgreich beendet. Bewerbung und Aufnahme: Schülerinnen/Schüler mit einem qualifizierten Sekundarabschluss I oder mit einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss bewerben sich mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf mit Lichtbild, Anmeldeformular und beglaubigtem Halbjahreszeugnis der 10. Klasse an der Katholischen Berufsbildenden Schule Mainz, Stefansstraße 2 – 6, 55116 Mainz. Sollten Sie darüber hinaus außerschulisches soziales Engagement nachweisen können, legen Sie die entsprechenden Bescheinigungen gerne in Kopie bei. Sie finden eine genaue Aufstellung der benötigten Unterlagen auf unserem Anmeldeformular. Nach Eingang der vollständigen schriftlichen Bewerbung werden geeignete Bewerber/innen zu einem persönlichen Aufnahmegespräch eingeladen.

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Bei den Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge in Kusel, Speyer und Betzdorf-Kirchen besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer. Das Abschlusszeugnis der 3jBF schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) mit ein. Zudem können Schülerinnen und Schüler mit dem qualifizierten Sekundarabschluss über den Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts und den erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreifeprüfung gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangen. Übergangsmöglichkeiten Berufsschulabschluss plus Kammerabschluss: Übergang (Anstellung) in die Berufstätigkeit Berufsschulabschluss plus Kammerabschluss plus einjährige, einschlägige Berufstätigkeit: Übergang in die Fachschule Berufsschulabschluss plus Kammerbeschluss plus Sekundarabschluss I plus Fachhochschulreife: Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule II Rechtsgrundlagen Ansprechpartner Schulen Schulaufsicht Ministerium, Abteilung Berufsbildende Schulen und Fachkräftesicherung

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Konzentration ist eine Voraussetzung gelingenden Lernens. Aus diesem Grund sollen Störungen durch den Gebrauch von elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräten wie Handys, MP3-/MP4-Playern etc. vermieden werden. Sie sind daher während des Unterrichts für Schüler und Schülerinnen verboten. Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auf einem Tisch in Pultnähe abzulegen – bekannt als Handyparkplatz. Falls dieser nicht zur Verfügung steht, sind Mobiltelefone abgeschaltet in der Schultasche zu belassen. Der Gebrauch des Handys bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen Genehmigung eines Lehrers oder Lehrerin. Bei Verstoß können Handys inkl. SIM-Karte eingezogen werden. Schüler und Schülerinneninnen der Katholischen Berufsbildenden Schule Mainz profitieren von einem weitreichenden Angebot digitaler Medien und moderner Kommunikationstechnik. Die Nutzung dieser Technik wird immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen.

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105-107 06131 96 81 24 Wilhelm-Emmanuel-v. -Ketteler-Schule Private Berufsbildende Schule Stefanstr. 2-4 06131 28 15 51 Wirtschaftsschule Robert-Koch-Str. 35 06131 90 53 00 Legende: 1 Bewertungen stammen u. a. von Drittanbietern

Alle Nutzer achten auf den sorgfältigen Umgang mit der digitalen schulischen Ausstattung. Die Schule übernimmt keine Haftung für Daten, die auf schulischen Laufwerken gespeichert werden. Nutzen Sie einen USB-Stick zur Sicherung eigener Daten. Verhalten bei Unfällen und Gefahren Auf dem direkten Schulweg und auf dem Schulgelände unterliegen alle Schüler und Schülerinnen dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Melden Sie Unfälle umgehend im Sekretariat. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes. Im Alarmfall während des Unterrichts ertönt ein akustisches Signal. Achten Sie auf Ansagen und Aushänge und handeln Sie entsprechend der zum Beginn des Schuljahres erhaltenen Sicherheitsbelehrung (inkl. Alarmübung). Verhalten in Pausen und unterrichtsfreien Zeiten Für den Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen steht in der Regel das Schulgelände zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler können sich auch unter Beachtung geltender Regeln in ihren Klassenzimmern und Gruppenräumen aufhalten.