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Da für diesen Zweck Wohnungen angemietet werden, fallen keine Investitionskosten an. Die geschätzten Betreuungs- und Betriebskosten für die drei fixen geschlossenen Plätze betragen bei Vollbelegung jährlich 277 000 Franken. Die vier bei Bedarf geschaffenen Plätze im Bereich Frauen mit einer Suchtproblematik abstinent schlagen mit jährlichen Kosten in der Höhe von maximal 183 000 Franken zu Buche. Für den Ausbau des ambulanten Angebots (Entlastungsaufenthalte, Assistenzbudget Thurgau, Begleitetes Wohnen und Transportkosten) werden im Planungszeitraum jährliche Kosten von etwa 480 000 Franken anfallen. Dadurch können deutlich höhere Kosten im stationären Bereich verzögert oder vermieden und die Autonomie der Klientinnen und Klienten gewahrt werden. Angebotsplanung für menschen mit behinderung de. Diese Ausgaben werden jährlich budgetiert.
Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen. Angebotsplanung / Betriebsbeiträge. Die Angebotsplanung stellt gemäss dem Betreuungsgesetz sicher, dass für alle Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen differenzierte Angebote zur Verfügung stehen, die dem individuellen schulischen, betreuerischen und pflegerischen Bedarf dieser Menschen entsprechen. Durch die Angebotsplanung soll der Kanton Aargau die benötigten Plätze bedarfsgerecht planen und die verfügbaren Mittel optimal einsetzen können. Bedarfsprognose und Angebotsplanung Alle vier Jahre wird eine grundsätzliche Überarbeitung der Bedarfsprognose im Kanton Aargau vorgenommen und darauf basierend eine neue Angebotsplanung erstellt. Zweck dieser umfassenden Überarbeitung ist es, langfristige Entwicklungen und Trends zu prognostizieren, strategische Entscheidungen für das bereitzustellende Angebot zu treffen sowie eine Planung der Platzzahlen auf Ebene des Kantons bereitzustellen.