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ERBSCHAFTSSTEUER Für die Erbschaft, die in der Türkei hinterlassen wurde, unabhängig von der Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erben muss eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden und ggf. Erbschaftssteuer gezahlt werden. Erst nach Ausstellung einer Bescheinigung durch das Finanzamt, kann die Erbschaft auf die Erben umgeschrieben werden. Auch in der Türkei gibt es hohe Erbschaftssteuerfreigrenzen, die sich jährlich erhöhen. İm Jahr 2014 z. B., für Kinder und wenn der Ehegatte neben den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung Erbe ist, beträgt der Freibetrag für jede Person 146. 306 TL. Wie ist in Belgien die gesetzliche Erbfolge geregelt? | Erbrecht Düsseldorf | Fachanwalt Dr. Michael Gottschalk. Wenn der Ehegatte alleiniger Erbe ist, beträgt der Freibetrag 292. 791 TL. Bei der Berechnung des Wertes der Immobilien, werden die offiziellen Einschätzungen der Gemeindeverwaltungen zugrunde gelegt. Wenn der Wert der Erbschaft über die Freigrenzen hinausgeht, gibt es progressive Besteuerung. Von 1% bis 10%. SCHENKUNG Wenn künftige Erblasser die künftige Erbschaft in der Türkei schon zu Lebzeiten auf gesetzliche Erben als Schenkung umschreiben wollen, fängt der Steuersatz mit% 5 an.
Auf die (umstrittene) Frage, ob diese Regelung erbrechtliche oder güterrechtliche Natur ist, kommt es dabei nach Auffassung des OLG Hamm nicht entscheidend an. Güterrechtliche Qualifikation "Bei güterrechtlicher Qualifikation wird die Teilfrage des anwendbaren Güterrechts selbständig angeknüpft. Art. 15 Abs. 1 EGBGB knüpft insoweit akzessorisch an das zum Zeitpunkt der Eheschließung für die allgemeinen Ehewirkungen maßgebliche Recht an. Eine Rechtswahl ist von den Eheleuten nicht getroffen worden. Nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB i. V. m. 1 EGBGB ist somit das Recht des Staates der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Ehegatten maßgeblich. Beide waren durchgehend türkische Staatsangehörige. Somit findet für das Güterrecht türkisches Recht Anwendung. Türkisches erbrecht gesetzliche erbfolge bei. Das nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB zu berücksichtigende türkische internationale Privatrecht nimmt die Verweisung auf das türkische Sach-recht durch den einschlägigen Art. 15 des türkischen IPR-Gesetzes an. 1 IPRG ist türkisches Sachrecht anzuwenden.
Nichtehelichen und adoptierten Kindern steht in der Türkei das gleiche gesetzliche Erbrecht zu wie ehelichen Kindern, Art. 498, 500 ZGB. Mehrere vorhandene Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, so treten an seine Stelle dessen eigene Nachkommen. Als gesetzliche Erben zweiter Ordnung kommen die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen in Betracht, Art. 496 ZGB. Hinterlässt der Erblasser weder eigene Nachkommen und sind auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden, so erben die Großeltern bzw. deren Nachkommen als Erben dritter Ordnung, Art. 497 ZGB. Türkisches Erbrecht: Fragen und Antworten › Erbrecht-ABC. Solange ein Erbe einer vorhergehenden Ordnung im Zeitpunkt des Erbfalls am Leben ist, schließt er alle nachfolgenden Ordnungen von der Erbfolge aus. Neben den Blutsverwandten des Erblassers gibt es auch in der Türkei ein gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten, Art. 499 ZGB. Der Ehegatte erhält bei der gesetzlichen Erbfolge neben Abkömmlingen des Erblassers ein Viertel der Erbschaft, neben Erben des elterlichen Stammes die Hälfte und neben Kindern der Großeltern drei Viertel des Nachlasses.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 13. 08. 2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte: 1. Türkisches erbrecht gesetzliche erbfolge ehegatte. Gesetzliche Grundlage für das materielle türkische Erbrecht Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt und die gesetzliche Erbfolge mit dem deutschen Recht vergleichbar. Auch hier gilt die bekannte Einteilung in Ordnungen, das Repräsentationsprinzip und das Eintrittsrecht. Eheliche Kinder sind den unehelichen Kindern gleichgestellt. Auch das Erbrecht des Ehegatten ist mit den deutschen Rechtsregeln vergleichbar. Neben den Abkömmlingen der ersten Ordnung (Kindern) erbt der Ehegatte ¼, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern) die Hälfte und zuletzt ¾ neben Erben der 4.