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2017 | 23:25 Von Status: Unbeschreiblich (99488 Beiträge, 36900x hilfreich) Finde aber nichts passendes als Muster Kann ich mir denken. Weil der Pfleger üblicherweise die ganzen Kosten eben nicht trägt, sonden der Eigentümer. Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Pflegevertrag für hunde. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
zurück zur Übersicht Pflegestellenvertrag 15. 10. 2018 Hallo Frau Rechtsanwältin, ich benötige einmal Hilfe. Wir haben einen Hund von einer Nothilfe als Vertrag einen Pflegestellen-Vertrag. Unser Hund ist jetzt seid 4 Monaten bei uns und wir werden immer wieder vertröstet bezüglich des Endvertrages wegen Urlaub Stress etc. Er ist bei uns angemeldet wie ist hier die Lage kann man uns den Hund wieder wegnehmen? Im Pflege-Vertrag steht ebenfalls Kastrationsauflage müssen wir ihn dann wirklich kastrieren auch wenn er sich so gut entwickelt? Wir wollen keine Welpen nur das er normal aufwächst. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage verbindlich beantworten zu können, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein und insbesondere auch der (schriftliche) Pflegestellenvertrag eingesehen werden. Pflegevertrag von Privat zu Privat( Hund) Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht. Sofern der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde, muss zusätzlich die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Verein eingesehen werden, um zu prüfen, ob sich hieraus verbindliche Vereinbarungen ergeben.
Hallo Leute.. gestern hab ich ne Anzeige aufgegeben zwecks Hundebetreuung bei mir Zuhause. Gestern Abend bekam ich eine Email von einer Frau. Sie hat vor ca. 6 Monaten einen Zwerg Yorki Rüden ü sein Frauchen ist leider an Krebs verstorben. Nun macht aber ihr Vermieter Probleme und droht mit Kündigung. Sie sucht nun eine neue Wohnung und bis sie eine gefunden hat sucht sie eine Pfelegestelle weil sie ihn nicht hergeben möchte. Habe ihr zurückgeschrieben sie solle sich doch mal telefonisch melden. Mal sehen wann sie das tut. Nun meine ich wenn das klappt einen Vertrag machen? und wenn ja, gibt es einem im Internet? bzw. was sollte alles drinne stehn? Danke schon mal Hast du schon mal einen Blick in das Praxishandbuch für Hunde geworfen? Dort steht alles Wichtige zur Auswahl, Grundausstattung, Ernährung und Pflege sowie zur Erziehung und Beschäftigung drin. Vielleicht hilft dir das ja weiter!? Ich würde einen Vertrag machen, in dem ihr festhaltet, dass der Hund sofort zu Frauchen zurückgeht, wenn die Umstände wieder passen und dass sie die Kosten des Hundes in der Zeit, in der er bei dir ist, trägt und mir wäre wichtig, dass du auch ohne Absprache mit ihm zum Tierarzt gehen darfst, falls sie mal nicht erreichbar ist und wirklich was ist.
Hundehalter sogenannter Listenhunde (" Kampfhunde" oder gefährlichen Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt. Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder. Die Ackenheil Anwaltskanzlei berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Hundehalter, Züchter, Tierärzte, Vereine und Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Hundetrainer etc. in allen Rechtsfragen rund um den Hund. Wir beraten und vertreten Sie und setzen uns für Ihre Interessen vor der Behörde, dem Tierheim, dem Züchter, dem Käufer, dem Verkäufer oder einem anderen Hundehalter, außergerichtlich wie auch gerichtlich, im gesamten Bundesgebiet - deutschlandweit - ein.
In dem Moment war mir schon klar, dass Du wieder ein anderes Ziel verfolgst und so schrieb ich dann am 14. 2010, 19:31 und ließ auch meine Befürchtung klar erkennen. Was passierte: @ rimini schrieb am 14. 2010, 19:56 noch zu dem Thema. Du musstest erst einmal verdauen, dass Dein Plan gescheitert war und schriebst erst am 16. 2010, 16:00, bedankst Dich für die anfänglichen Anregungen und dass Du die ausgedruckt und Deiner Freundin zukommen lassen hast. Dann versuchst Du noch die User ein wenig zu veruzen indem Du erneut vorzutäuchen suchst, dass Du nicht M. K. bist. Worauf ich am 16. 2010, 19:05 Deinen kläglichen Versuch mit Linkhinweisen, die es belegen, widerlegte. Daran hattest Du erst einmal wieder zu kauen und so kam erst gestern am 19. 2010, 21:57 Dein nächster kläglicher Versuch, der den Eindruck erwecken soll, dass es Dir nur um die Sache geht und Du nicht M. bist. Quatsch Margrit, es liegt doch schlüssig offen, dass Du hier ebenso wie dort etwas ganz anderes vorhattest. Und liebe Margrit, wer Dich nur ein wenig kennt und weiß, dass Du doch die größte bist, der weiß auch, dass die nachfolgende Sätze, in Stil unverkennbare Margrit-Art sind.