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Aufgaben Des Fachbereichs Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde) - Berlin.De

Herzlich willkommen auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde.
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Untere Naturschutzbehörde Brandenburg Havel

Es ist lediglich zulässig, z. B. wild lebende Blumen und Kräuter, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, oder Zweige in geringen Mengen ("Handstrauß") und für den eigenen Bedarf aus der Natur zu entnehmen. Die Entnahme muss pfleglich erfolgen (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). 4522 Arbeitsgruppe Untere Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde | Landeshauptstadt Potsdam. Die Vorschriften des besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) gelten für besonders und streng geschützte Arten und stellen bestimmte Handlungen sowie die Beeinträchtigung bzw. Beschädigung der Quartiere unter strenge Verbotsvorschriften (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG). Informationen zu den Biotopstrukturen liefert der Landschaftsplan. Informationen zum Arten- und Biotopschutz auf den Seiten des Landes Brandenburg. Hinweise zum Artenschutz am Gebäude Informationen zum Artenschutz - Vögel und Glas Fragen und Antworten zum Artenschutz Baumschutz Unsere Stadt mit vielen historischen Park- und Gartenanlagen, mit einer Vielzahl von Alleen mit altem Baumbestand, will die Traditionen eines Interessenausgleichs zum Wohl des Baumes weiterführen und die Akzeptanz für Bäume bei den Bürgern dieser Stadt stärken.

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Grünflächenamt Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich. Aufgaben des Grünflächenamtes Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc. ) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht. Landschaftsbauliche Maßnahmen Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern. Ansprechpartner - Stadt Brandenburg an der Havel. Instandhaltung der Straßenbegrünung Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen.

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Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc. Untere naturschutzbehörde brandenburg havel. ) zählen. Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.

Sie werden aus ökologischen Gründen, wegen der Seltenheit der Tier- und Pflanzenarten oder der herausragenden Schönheit ausgewiesen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in Naturschutzgebieten beispielsweise die Erholungsnutzung zu beschränken, z. B. durch ein Wegegebot oder das Verbot, Hunde frei laufen zu lassen. Häufig werden beschränkende Maßgaben zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. Die meisten Naturschutzgebiete im Stadtgebiet haben eine Bedeutung als FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete (Special Protected Area = SPA-Gebiet) und gehören damit zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. Hierzu zählen wichtige Lebensräume und Arten, die durch die europäische FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Diese Richtlinien wurden zum Erhalt der natürlichen Vielfalt und zum Schutz natürlicher Lebensräume und Arten erlassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zur Umsetzung dieser Richtlinien verpflichtet. Untere naturschutzbehörde brandenburg 5. In unserer Stadt Brandenburg an der Havel gibt es folgende Naturschutzgebiete: Möweninsel - Buhnenwerder (7 ha) Bruchwald Roßdunk (90 ha) Mittlere Havel (353 ha) Gränert (467 ha) Stadthavel (250 ha) Große Freiheit (78 ha) Buhnenwerder - Wusterau (192 ha) Nach oben FFH-Gebiete Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde im Mai 1992 von allen Staaten der Europäischen Union einstimmig beschlossen.

Das Referat N3 erstellt landesweite, fachliche Vorgaben für: die Erfassung von Arten und Lebensraumtypen den Schutz von Arten und Lebensraumtypen das Management von Arten und Lebensraumtypen die Überwachung des Zustandes und der Entwicklung der Natura 2000-Gebiete, ihrer geschützten Arten und Lebensraumtypen die Inhalte von Schutzgebietsverordnungen die Entwicklung von Förderprogrammen Alle sechs Jahre erfolgt die Berichterstattung über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie an die Europäische Union. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die zentrale Datenhaltung, Auswertung und kartografische Aufbereitung naturschutzfachlicher Daten. Hierzu zählen Daten zu Schutzgebieten des Landes Brandenburg, zu Biotopen und zu verschiedenen Artengruppen (Säuger, Amphibien, Reptilien, Insekten, Mollusken). Untere naturschutzbehörde brandenburg 3. Diese Daten werden zum Beispiel für naturschutzfachliche Planungen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren bereitgestellt. Die Naturschutzstationen Zippelsförde und Rhinluch sind für das FFH-Monitoring, Artenschutzmaßnahmen sowie die wissenschaftliche Datenerfassung und -auswertung von Säugetieren, Amphibien und Reptilien zuständig.