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Wenn wir die nötige Technik beschaffen können – es gibt derzeit erhebliche Lieferschwierigkeiten auf dem Weltmarkt – wird die elektronische Gerichtsakte am Ende des Jahres in großen Teilen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt sein. Sind denn alle Gerichtsstandorte technisch dafür geeignet? Die Standorte zu ertüchtigen ist ein wesentlicher Teil des Projektes. Auch deswegen war und ist es wichtig, den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz, den "ZenIT", personell so auszustatten, dass er diese Aufgabe erfüllen kann. Insgesamt konnte die Zahl der Mitarbeiter von 43 Bediensteten seit Dezember 2019 auf derzeit 92 erhöht und somit mehr als verdoppelt werden. Dies ist eine beachtliche Leistung – gerade wenn man sich vor Augen hält, dass auf dem Arbeitsmarkt eine große Nachfrage nach fachkundigem IT-Personal besteht. Es geht aber nicht nur um die ordentliche Gerichtsbarkeit, auch in den Fachgerichtsbarkeiten wollen und müssen wir die elektronische Akte einführen. Der Bundesgesetzgeber hat uns hier eine Frist bis zum Jahr 2026 gesetzt.
So muss sich niemand an neue Konventionen oder Ablagesysteme gewöhnen und arbeitet dank der eAkte wesentlich schneller, effizienter und noch dazu benutzerfreundlicher als zuvor. Bild: Auf Knopfdruck lassen sich neue Akten in dem etablierten Aktenplan erstellen. Setzen Sie das E-Government-Gesetz einfach um Mit der eAkte von einfach auf eine elektronische Aktenführung umstellen Das E-Government-Gesetz (EGovG) verpflichtet Bundesbehörden im Rahmen der " Digitalen Verwaltung 2020 " spätestens zum 1. 1. 2020 auf eine elektronische Aktenführung umzustellen. Damit fördert das EGovG die Digitalisierung in der Verwaltung und erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung weiter. Beenden Sie das Projekt eAkte nicht mit der Einführung! Oftmals lassen sich noch viele Optimierungspotenziale ausmachen und weitere lästige Medienbrüche vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei. Aus zahlreichen Projekten in der öffentlichen Verwaltung verfügen unsere Mitarbeiter über umfangreiche Erfahrungen bei der Umstellung bislang analoger Abläufe auf medienbruchfreie, digitale Prozesse.
So können Sie schon bald papierlos in die Zukunft starten. Fotoquelle Titelbild: © rawf8 /
Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen sowie sich verbal zu beteiligen. Empfohlen aber nicht zwingend notwendig ist ein Mikrofon und Webkamera an Ihrem Endgerät, um verbal und visuell am Webinar teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins. Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge, Safari und Firefox (jeweils in der aktuellen Version) wir empfehlen "Chrome". Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden! Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf ihrem PC! Citrix- oder RemoteDesktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen. Testen Sie den Zugang vorab selbst unter: INFORMATIONEN ZUM WEBINAR Zeitnah zum Webinar-Termin erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Mail. Bitte prüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Selbstverständlich können Sie den Zugangslink auch auf Ihren privaten Geräten öffnen, sollten Sie das Webinar z.