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Die Elektronische Akte

Wenn wir die nötige Technik beschaffen können – es gibt derzeit erhebliche Lieferschwierigkeiten auf dem Weltmarkt – wird die elektronische Gerichtsakte am Ende des Jahres in großen Teilen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt sein. Sind denn alle Gerichtsstandorte technisch dafür geeignet? Die Standorte zu ertüchtigen ist ein wesentlicher Teil des Projektes. Auch deswegen war und ist es wichtig, den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz, den "ZenIT", personell so auszustatten, dass er diese Aufgabe erfüllen kann. Insgesamt konnte die Zahl der Mitarbeiter von 43 Bediensteten seit Dezember 2019 auf derzeit 92 erhöht und somit mehr als verdoppelt werden. Dies ist eine beachtliche Leistung – gerade wenn man sich vor Augen hält, dass auf dem Arbeitsmarkt eine große Nachfrage nach fachkundigem IT-Personal besteht. Es geht aber nicht nur um die ordentliche Gerichtsbarkeit, auch in den Fachgerichtsbarkeiten wollen und müssen wir die elektronische Akte einführen. Der Bundesgesetzgeber hat uns hier eine Frist bis zum Jahr 2026 gesetzt.

Die Elektronische Acte D'état

Ich nehme als Beispiele die Encrochat-Verfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) oder das von Ihnen erwähnte Oberlin-Verfahren am Landgericht Potsdam, die unsere Raumkapazitäten – noch verstärkt durch die Corona-Regelungen – an die Grenzen bringen. Deswegen befinden wir uns derzeit in der Prüfung, ob wir die Sporthalle in Brandenburg an der Havel dauerhaft als zentralen Gerichtssaal für die großen und öffentlichkeitswirksamen Verfahren aller Gerichte im Land Brandenburg herrichten können. Eines Ihrer Kernthemen ist auch die Einführung der elektronischen Gerichtsakte. Wo steht die Brandenburger Justiz jetzt? Zu Anfang der Legislaturperiode gab es ein Pilotverfahren zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte bei zwei Zivilkammern des Landgerichts Frankfurt (Oder). Inzwischen sind wir sehr viel weiter. Und wir haben dieses Jahr noch viel vor: Wir wollen die elektronische Akte bei allen Landgerichten, beim Oberlandesgericht, bei fast allen größeren und weitgehend allen Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Frankfurt (Oder) einführen – und zwar nicht mehr im Wege eines Pilotverfahrens, sondern als reguläres Rollout.

Die Elektronische Acte De Naissance

So muss sich niemand an neue Konventionen oder Ablagesysteme gewöhnen und arbeitet dank der eAkte wesentlich schneller, effizienter und noch dazu benutzerfreundlicher als zuvor. Bild: Auf Knopfdruck lassen sich neue Akten in dem etablierten Aktenplan erstellen. Setzen Sie das E-Government-Gesetz einfach um Mit der eAkte von einfach auf eine elektronische Aktenführung umstellen Das E-Government-Gesetz (EGovG) verpflichtet Bundesbehörden im Rahmen der " Digitalen Verwaltung 2020 " spätestens zum 1. 1. 2020 auf eine elektronische Aktenführung umzustellen. Damit fördert das EGovG die Digitalisierung in der Verwaltung und erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung weiter. Beenden Sie das Projekt eAkte nicht mit der Einführung! Oftmals lassen sich noch viele Optimierungspotenziale ausmachen und weitere lästige Medienbrüche vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei. Aus zahlreichen Projekten in der öffentlichen Verwaltung verfügen unsere Mitarbeiter über umfangreiche Erfahrungen bei der Umstellung bislang analoger Abläufe auf medienbruchfreie, digitale Prozesse.

Elektronische Akte Justiz

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale Akte für Patientinnen und Patienten. Sie gehört allein ihnen und bietet ihnen künftig einen transparenten Überblick über potentiell alle ihre Gesundheitsdaten. Zugleich unterstützt sie sie dabei, auch ihren Ärztinnen und Ärzten Dokumente zur Verfügung zu stellen. Jede neu eingerichtete ePA ist zu Beginn leer und wird künftig – für die Versicherten, die dies wünschen – immer weiter wachsen. Am 1. Juli 2021 ist die ePA offiziell in den Praxen gestartet ( mehr zum Status lesen Sie hier). Seit diesem Tag können gesetzlich Versicherte von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten relevante medizinische Dokumente in ihre Akte laden lassen. Auf eine erste Version der ePA haben sie bereits seit dem 1. Januar 2021 ihrer GKV gegenüber einen Anspruch. Der Start der ePA 2. 0 mit erweiterten Funktionen ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Rund 430. 000 Versicherte (Stand Anfang Dezember 2021) haben sich bereits eine elektronische Patientenakte eingerichtet.

Die Elektronische Akte

So können Sie schon bald papierlos in die Zukunft starten. Fotoquelle Titelbild: © rawf8 /

Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen sowie sich verbal zu beteiligen. Empfohlen aber nicht zwingend notwendig ist ein Mikrofon und Webkamera an Ihrem Endgerät, um verbal und visuell am Webinar teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins. Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge, Safari und Firefox (jeweils in der aktuellen Version) wir empfehlen "Chrome". Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden! Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf ihrem PC! Citrix- oder RemoteDesktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen. Testen Sie den Zugang vorab selbst unter: INFORMATIONEN ZUM WEBINAR Zeitnah zum Webinar-Termin erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Mail. Bitte prüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Selbstverständlich können Sie den Zugangslink auch auf Ihren privaten Geräten öffnen, sollten Sie das Webinar z.