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Bei einem Verwarnungsgeld (bis einschließlich 20km/h) zahlen und gut ist. Bei einem Bußgeldverfahren (ab 21km/h) wird schon hingeschaut und wird dann auffallen.

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Sie sind als Elternteil nicht dazu verpflichtet, Ihr Kind als Fahrer zu benennen. Sie haben als naher Angehöriger ein Zeugenverweigerungsrecht. Sie brauchen also nicht angeben, dass Ihr Kind gefahren ist und haben dafür auch keine Strafe zu erwarten. Geben Sie allerdings an, dass Sie nicht wissen, wer gefahren ist, dann kann Ihnen auferlegt werden, dass Sie zukünftig ein Fahrtenbuch führen müssen, um eine solche Situation zu vermeiden und immer genau Auskunft darüber geben zu können, wer zu welcher Zeit gefahren ist. In einigen Fällen kann es auch so sein, dass bei der Auswertung des Blitzerbildes direkt festgestellt wird, dass dieses nicht zu dem Geburtsjahr des eigenen Halters passt. Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn das Auto auf Sie als Vater zugelassen ist und Ihre Tochter gefahren ist. Geblitzt! Aber der Fahrer ist nicht der Halter. Dann haben Sie gar nicht die Möglichkeit, die Strafe einfach zu zahlen, sondern werden dazu aufgefordert Angaben zu dem Fahrer zu machen. Damit bleibt Ihnen nur die Aussage zu verweigern oder anzugeben, dass Ihr Kind gefahren ist.

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Gruß # 4 Antwort vom 13. 2008 | 20:10 Von Status: Unbeschreiblich (42479 Beiträge, 15183x hilfreich) Wenn der Vater sich nicht zur Sache geäußert hat, dann wird er deswegen nicht einfach einen Bußgeldbescheid bekommen. Die Bußgeldstelle, bzw. die Polizei in Amtshilfe wird nun versuchen, zu ermitteln, wer der Fahrer war. Dass es der Vater nicht war, wird schon aufgrund des Altersunterschiedes offensichtlich sein. Zur Ermittlung des Fahrers gibt es nun verschiedene Methoden: 1. Der Vater wird auf die Polizeidienststelle vorgeladen und als Zeuge befragt. Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer: Was passiert danach?. 2. Die Polizei kommt vorbei und befragt die Eltern. 3. Die Polizei zeigt das Foto und der Nachbarschaft herum und befragt die Nachbarn, wer denn der Fahrer wohl sein könnte. 4. Es wird ein Abgleich mit den für Personalausweise gespeicherten Fotos durchgeführt. 5. Die Maßnahmen 1 oder 2 werden beim Sohn durchgeführt Dass es sich bei dem Fahrer um den Sohn handeln könnte, ist dabei naheliegend. Je mehr auswärts wohnende Söhne der Vater hat, desto aufwändiger wird es natürlich für die Polizei.

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Wenn Zwillingskinder nicht preisgeben, wer von ihnen bei einem Verkehrsverstoß geblitzt worden ist, müssen die Eltern ein Fahrtenbuch führen. Eine entsprechende Auflage hat das Verwaltungsgericht Minden in einem am Mittwoch, 30. 01. 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 17. 2013 bestätigt (AZ: 2 K 1957/12). Bußgeldbescheid: Halter ist nicht Fahrer? - Bußgeldverfahren. Im Streitfall erhielt der Vater einen Bußgeldbescheid mit Blitzerfoto. Deutlich war darauf einer seiner Söhne erkennbar – aber welcher? Das sei bei den Zwillingen nicht zu erkennen, bedauerte der Vater. Die Söhne gaben an, sie seien gemeinsam auf Spritztour gewesen. Sie hätten sich beim Fahren abgewechselt und könnten sich nicht erinnern, wer nun im Moment des Verkehrsverstoßes am Steuer gesessen habe. Der Verkehrsbehörde war die Sache zu bunt. Um ein vergleichbares Verwirrspiel für die Zukunft auszuschließen, verpflichtete sie den Vater als Halter des Wagens, künftig ein Fahrtenbuch zu führen. Der wehrte sich mit dem Hinweis auf seinen guten Willen; schließlich könne er doch nichts dafür, dass nicht erkennbar sei, welchen seiner Söhne das Blitzerfoto zeigt.

Hm??? Der Vater von meinem Freund ist Polizist und meinte, dass es immerhin einen Versuch wert wäre, dass mein Paps nichts angibt und die das irgendwann einstellen. Wie gut sind die Chancen wohl? Hm... scheiß ey... Und ich hab echt nicht gedrängelt, der ist mit Sichgerheit entweder vor mir grad rübergeschert oder hat gebremst, weil er die Blitzer gesehen hat...