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Debcon Versendet Zahlungsaufforderungen Mit Klageentwurf » Schreiner Lederer Rechtsanwälte Gbr

Bestreitet der Anschlussinhaber im Prozess, dass die IP-Adresse korrekt ermittelt und ebenso korrekt seinem Internet-Anschluss zugeordnet wurde, gilt bei einem Beweisverwertungsverbot der erforderliche Nachweis als nicht erbracht. _ Verjährung bei Filesharing Kein Forderungsverzicht? Dazu muss die Forderung auch durchsetzbar sein – die Verjährung darf also noch nicht eingetreten sein. Debcon vor gericht gestoppt. Hier geht die mittlerweile wohl ganz herrschende Rechtsprechung der Instanzgerichte davon aus, dass bei Filesharing nicht nur der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten, sondern auch der Lizenz-Schadensersatzanspruch, gemäß § 195 BGB nach drei Jahren verjährt. Laute Worte aus Bottrop unter einem neuen Logo ändern die Rechtslage nicht.

  1. Debcon vor gericht gestoppt

Debcon Vor Gericht Gestoppt

Doch vielleicht meint man es seitens der Debcon GmbH ja sogar ernst? Mit Datum vom 15. April 2015 erreicht den Mandanten eine weitere Mahnung. Diese ist natürlich, trotz dass ich in der Zwischenzeit die außergerichtliche Vertretung der Interessen meines Mandanten angezeigt habe, nicht an mich, sondern an den Mandanten direkt adressiert (wie auch alle folgenden Mahnungen). Bettelbrief von Debcon | law blog. Mitte Juli: ein neues Schreiben der Debcon GmbH vom 9. 7. 2015! Hierin wird nun dargelegt, dass der "Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren" bestätigt habe, dass die Verjährung für einen Lizenzschaden zehn Jahre "in vergleichbaren Fällen" betrage. Welche "vergleichbaren Fälle" dies sein sollen, erschließt sich ebenso wenig wie die Frage, welche Relevanz es haben soll, dass der BGH die letzte Instanz in Strafverfahren sei. Auf die weiterführende Frage, ob wirklich der BGH oder nicht viel eher das Bundesverfassungsgericht das oberste Gericht der BRD sind, will ich erst gar nicht weiter eingehen.

Etwas überraschend mag dabei anmuten, dass in vielen Fällen keinerlei Inkasso-Gebühren entstanden sein sollen (mit anderen Worten: Debcon die Forderungen für den Gläubiger kostenfrei einzieht). Zum anderen sind alle hier vorgelegten Forderungsschreiben auf Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bezogen, der im Jahr 2012 entsprechende Schreiben im Auftrag der DigiRights Administration GmbH versendet hatte. Da die besagten Abmahnungen im Jahr 2012 tausendfach versandt worden sind, dürfte noch mit vielen weiteren Forderungsschreiben der Debcon GmbH zu rechnen sein. Interessant an den erhobenen Forderungen ist aber jedenfalls, dass – obwohl die Abmahnung selbst jeweils aus dem Jahr 2012 datiert – die angeblichen Rechtsverletzungen allesamt aus dem Jahr 2009 stammen. Hier wäre durchaus daran zu denken, dass die erhobenen Forderungen zwischenzeitlich verjährt sein könnten. Update vom 26. 02. Debcon GmbH - eine Forderung geht ihren Weg. 2015: Zwischenzeitlich liegen hier auch weitere Zahlungsaufforderungen von Debcon mit Klageentwurf vor, die sich nicht auf Verfahren aus 2009 beziehen.