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Unsere Link-TIPPS: I I I Personalvertretungsrechtliche Regelungen in Rheinland-Pfalz:. Küssner / Hofe | Personalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz | 1. Auflage | 2021 | beck-shop.de. Mehr Informationen >>>weiter Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RP) >>>zum Download Wahlordnung LPersVG R heinland-Pfalz (WO) >>>zum Download Allgemeine Verfahrensvorschriften zur Wahl nach dem LPersVG Rheinland-Pfalz >>>zum Download Einfach Bild anklicken Sie kennen das Buch "Tipps für neu und wieder gewählte Personalratsmitglieder"? Mehr Informationen zum Buch finden Sie hier >>>zum Download Für nur 14, 90 Euro können Sie dieses Praxis-Buch hier online bestellen >>>weiter Hier finden Sie die neuen Seminarkataloge des AiB-Verlages für das Jahr 2005! Betriebsräte >>>weiter Personalräte >>>weiter Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertreterinnen >>>weiter Ratgeber - Die Ratgeberreihe des DBW umfasst derzeit sieben Buchtitel, die Sie hier online bestellen können. Jedes Buch kostet 7, 50 Euro >>>weiter Von den Mitgliedern in Personalvertretungen erwartet man in besonderer Weise, dass sie kompetente Auskünfte erteilen.

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Warum einen Personalrat wählen? Im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. JAV-Wahlvorstandsschulung (LPersVG RLP) | ver.di b+b. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer/-innen und Beamtinnen/Beamte ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die neuen Tarifverträge, der TVöD und TV-L, sind mit den Leistungsentgelten und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar. Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. Bildung + Beratung ist ein kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände. b+b bietet die wichtigsten Informationen für den korrekten Ablauf in den vier Phasen:

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Verband Bildung und Erziehung VBE Landesverband Rheinland-Pfalz VBE-Landesgeschäftsstelle: D-55118 Mainz, Adam-Karrillon-Straße 62 Postfach 4207, D-55032 Mainz Telefon: 0 61 31 / 61 64 22 Telefax: 0 61 31 / 61 64 25 eMail:

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Hierzu ist es für jeden Personalrat unabdingbar notwendig, auf dem Laufenden und gut informiert zu sein. Eine wichtige Hilfestellung bieten die sachkundigen Publikationen des Bund-Verlages, beispielsweise Bücher zu folgenden Themengruppen: Bücher für das Arbeits- und Betreibsverfassungsrecht >>>weiter Gesetze und Kommentare zum Personalvertretungsrecht >>>weiter Bücher für die Praxis des Personalvertretungsrechts >>>weiter

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Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes.

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Nordrhein-Westfalen: Bis zum 30. Juni 2021 sind Beschlüsse auch wirksam, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung erfolgt sind (§ 33 Landespersonalvertretungsgesetz). Rheinland-Pfalz: Beschlüsse des Personalrats können im schriftlichen Verfahren gefasst werden (§ 31 Abs. Landespersonalvertretungsgesetz - Rheinland-Pfalz - Gesetze im WWW - rechtliches.de. 1 Landespersonalvertretungsgesetz). Sitzungen können als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Bei der Video- und Telefonkonferenz darf der Personalrat nur vorhandene Einrichtungen einsetzen, die durch die Dienststelle zur dienstlichen Nutzung freigegeben sind, und hat geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, die eine Kenntnisnahme Dritter vom Inhalt der Sitzung verhindern. Sachsen-Anhalt: Bis zur Neuwahl der Personalräte gilt abweichend von § 35 des Landespersonalvertretungsgesetzes, dass Beschlüsse des Personalrats auch wirksam sind, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung der erreichbaren Mitglieder gefasst werden (Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020, Art.