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Anzugeben sind dabei einige wesentliche Daten. Neben Name und Geburtsdatum des Traders ist in jedem Fall die Depotkontonummer zu nennen. Bestehen Unter- und Verrechnungskonten bei der Bank müssen Sie die entsprechenden Nummern ebenfalls angeben. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Wille zur Kündigung im Schreiben ausdrücklich deutlich wird. Machen Sie sich allerdings klar, dass alle zu dem Aktiendepot gehörenden Konten ebenfalls von der Kündigung betroffen sind und gelöscht werden. Besitzen Sie noch einen Bestand an Wertpapieren in Ihrem Depot, dann werden diese in der Regel nicht automatisch verkauft. Sie müssen Ihrer Bank ausdrücklich den Auftrag zur Übertragung der Wertpapiere auf ein anderes Depot geben. Depots aus Erbe - wie weiter vorgehen? - Fonds und Fondsdepot - Wertpapier Forum. Erstellen Sie also erst ein neues Depot, bevor Sie Ihr altes Depot auflösen. Daten des neuen Wertpapierdepots wie Inhaber, Kontonummer und Bankleitzahl sind ebenfalls anzugeben, damit die Übertragung ordentlich durchgeführt werden kann. Möchten Sie kein weiteres Depot führen, dann teilen Sie Ihrer Bank im Kündigungsschreiben ausdrücklich die Verkaufsaufträge für alle Wertpapiere mit.
Eine Aufteilung von Guthaben nach Auflösung von Konten und Wertpapierdepots kann regelmäßig ohne Probleme erfolgen, wenn nicht ein Miterbe sich quer stellt. Bei der Aufteilung anderer Vermögenswerte stellt sich die Sache bisweilen komplizierter dar, so zum Beispiel bei Gegenständen, die nicht nur einen materiellen, sondern auch einen ideellen Wert haben, beispielsweise Schmuck, Bilder oder Sammlungen aller Art. Häufig können sich die Erben einvernehmlich darauf einigen, dass bestimmte Schmuckstücke, Gemälde oder Sammlungen von einzelnen Erben unter Anrechnung auf den Erbteil des Käufers bzw. durch Verkauf der Miterben an den erwerbenden Erben übernommen werden. Ärger in der Erbengemeinschaft: Ein Miterbe blockiert. Kommt es allerdings zum Streit über die Verteilung einzelner Gegenstände, so bleibt regelmäßig nur die Einigung dahingehend, dass diese Vermögensgegenstände durch einen Händler verkauft werden und der Erlös dem Nachlass zugeführt wird. Möchte ein Miterbe auch dieses Ansinnen blockieren, so muss er zur Zustimmung zur Pfandversteigerung mit anschließender Aufteilung des Erlöses verklagt werden, da er nicht zur Zustimmung zu einem freihändigen Verkauf durch einen Händler gezwungen werden kann.
Häufig werden ganze Depots oder einzelne Wertpapiere auch als sogenanntes Vermächtnis weitergegeben. Dann hat der Begünstigte (Vermächtnisnehmer) gegen den/die Erben einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung der Wertpapiere. Nachweis der Erbenstellung gegenüber der Bank Die Frage, wer denn nun Erbe und damit neuer Inhaber der Aktien, Anleihen etc. geworden ist, beschäftigt insbesondere auch die depotführende Bank. Ihr gegenüber müssen sich die Erben legitimieren. Das ist stets mit der Vorlage eines Erbscheins möglich. Mehrere Erben: Depotübertrag vs. Verkauf - Consorsbank Wissenscommunity. Da die Beantragung eines Erbscheins jedoch Gebühren verursacht und auch Zeit kostet, sollte stets geprüft werden, ob die Erbenstellung nicht auch auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Nach den aktuellen Banken-AGB reicht grundsätzlich auch die Vorlage einer Ausfertigung der vom Nachlassgericht eröffneten letztwilligen Verfügung. Das gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen der Bank bekannt ist, dass die Erbfolge trotz Testaments unklar bzw. umstritten ist. Wertpapier in der Erbengemeinschaft – kaufen, halten, verkaufen?
Volatilität: Sehr unbeständige Anlagen sind mit der Nachlasspflegschaft nicht vereinbar und durch den Nachlasspfleger umzuschichten. Hierzu gehören Termin- und Optionsgeschäfte oder Derivate. Bei den vorliegenden Rentenanleihen sind jedoch weder Anhaltspunkte für einen Verschlechterungsverdacht noch eine starke Volatilität gegeben. Daher sind sie nicht zu veräußern. Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschl. v. 21. 02. 2019 (3 Wx 8/19
Eine solche Pfandversteigerung, die quasi das letzte Mittel der Erbauseinandersetzung ist, erfolgt dann durch einen Gerichtsvollzieher mittels einer öffentlichen Versteigerung. Hierbei entstehen Kosten, die aus dem Erlös zunächst beglichen werden. Meist bringt eine solche Versteigerung auch wesentlich weniger ein, als ein freihändiger Verkauf. Daher sollte dies tunlichst vermieden werden, da es im ureigensten Interesse der Miterben sein sollte, dass der Nachlass nicht unnötig durch Kosten belastet und durch unvorteilhafte Auflösung geschmälert wird. Gerade bei emotional aufgeladenen Erbengemeinschaften kann es sinnvoll sein, dass die Erben sich anwaltlich vertreten lassen, damit in sachlicher Form die Erbauseinandersetzung zum wirtschaftlichen Vorteil aller Erben erfolgen kann.