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2019, 07:48 17. Februar 2008 22. 023 weiblich 1. 802 Nein. Der 12. August wird doch als Eingang der Kündigung mit keinem Wort erwähnt. Das ist alles absolut unproblematisch. Die Arbeitnehmerin hat lediglich bestätigt, dass sie die Kündigungsbestätigung erhalten hat. Damit hat sie nichts falsch gemacht. Die Formulierung "vom" ist auch völlig richtig, denn das ist das Datum, das die Kündigung trägt. Dass das Schreiben des Arbeitgebers vom 12. August ist, spielt dabei keine Rolle. Ähnliche Themen zu "Die Bestätigung der Kündigung bestätigen?!?!? ": Titel Forum Datum Fristlose kündigung wegen fahrverbot? Arbeitsrecht 20. August 2018 Kündigung bzw. Nachschulung (Mülltrennung) vom Mieter verlangen Mietrecht 20. März 2017 Kündigung-Eigenbedarf 3. Januar 2013 Bankrott durch Dispo Kündigung Bankrecht 14. ᐅ Die Bestätigung der Kündigung bestätigen ?!?!?. März 2008 Kündigung Fitnessstudio wegen Umzug Sportrecht 9. Februar 2005

ᐅ Die Bestätigung der Kündigung bestätigen?!?!? Dieses Thema "ᐅ Die Bestätigung der Kündigung bestätigen?!?!? " im Forum "Arbeitsrecht" wurde erstellt von MissMarpel, 13. August 2019. MissMarpel Neues Mitglied 13. 08. 2019, 19:47 Registriert seit: 13. August 2019 Beiträge: 4 Renommee: 10 Die Bestätigung der Kündigung bestätigen?!?!? Hallo, ich verzweifle über die potentielle Frage in meinem Kopf. Ich schildere den ausgedachten Fall wie folgt: Arbeitnehmerin setzt ein Kündigungschreiben am 08. 07. 2019 fristgerecht 6 Wochen zum Monatsende 31. 2019 auf. Das Kündigungsschreiben versendet die Arbeitnehmerin am gleichen Tag am 08. Hiermit bestätigen wir dass 1. 2019 mit Einschreiben und Rückschein an die Firmenadresse. Das wird mit Unterschrift auf dem Rückschein in in dieser Firma am 12. 2019 angenommen. Weiterhin versandt die Arbeitnehmerin am 10. 2019 vorsorglich das gleiche Kündigungsschreiben mit Datum 08. 2019 zusätzlich an die private Adresse des 1. Geschäftsführers und zugleich Inhaber der Firma nach Krefeld, was auch angenommen wurde und unterschrieben mit Rückschein an die Arbeitnehmerin ging.