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Gesundheitsfachberufe; Beantragung Der Erlaubnis Zum Führen Der Berufsbezeichnung - Regierung Von Oberbayern

weitere Unterlagen in Abhängigkeit vom Ausbildungsland und Ausbildungsabschluss bzw. bei Berufstätigkeit im Ausland Ggf. Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache (von telc, TestDaF oder Goethe-Institut - nicht älter als 3 Jahre) Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin (z. Ärztliche Untersuchung | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. B. Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin/ ggf. Hauptwohnsitz) Gebühren 115, 00 Euro für Personen mit EU-Ausbildungen 164, 00 Euro für Personen mit Drittstaatenausbildungen Zuständige Behörden Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

  1. Ärztliche Untersuchung | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe

Ärztliche Untersuchung | Tvöd Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe

Insbesondere liegt in dem Verlangen nach einer Einstellungsuntersuchung keine Benachteiligung wegen einer Behinderung i. S. d. AGG. Die Einstellungsuntersuchung begründet sonach kein Indiz für eine Benachteiligung wegen einer Behinderung, auch wenn die Einstellungsuntersuchung eine eingeschränkte oder fehlende gesundheitliche Eignung für die auszuübende Tätigkeit zum Ergebnis hat. Allerdings ist in einem solchen Fall näher zu prüfen, ob die offengelegte körperliche Einschränkung des Bewerbers tatsächlich dazu führt, dass ihm eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Ausübung der geschuldeten Tätigkeit fehlt. Ist dies der Fall, liegt in der Nichteinstellung kein Verstoß gegen das AGG. [1] Somit sind Einstellungsuntersuchungen weiterhin auf freiwilliger Basis mit Einwilligung des Bewerbers zulässig. Diese Einwilligung könnte wie folgt lauten: Einwilligung des Arbeitnehmers in eine Eignungsuntersuchung/ärztliche Untersuchung Hiermit erkläre ich, dass ich mit einer psychologischen Eignungsuntersuchung/einem graphologischen Gutachten und/oder einer ärztlichen Untersuchung einverstanden bin.

[1] Bestehen etwa begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Arbeitnehmers, den Anforderungen seines Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer gerecht zu werden (z. B. Fahrtauglichkeit eines Busfahrers), so kann die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer obliegende Fürsorgepflicht einen hinreichenden sachlichen Grund darstellen, ein ärztliches Gutachten über die Dienstfähigkeit des Arbeitnehmers einzuholen. Ein Arbeitnehmer, der die notwendige ärztliche Begutachtung über Gebühr erschwert oder unmöglich macht, verstößt gegen seine Treuepflicht. [2] 2 Einstellungsuntersuchung Anders als der BAT enthält der TVöD keine Verpflichtung des Beschäftigten, sich auf Verlangen des Arbeitgebers einer Einstellungsuntersuchung zu unterziehen. Dennoch hat der Arbeitgeber weiterhin das Recht, die Begründung eines Arbeitsverhältnisses von einer Einstellungsuntersuchung abhängig zu machen. Es besteht insofern ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, nur solche Personen zu beschäftigen, die auch gesundheitlich in der Lage sind, die vereinbarten Arbeitsleistungen zu erbringen.