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Sucht

Die Diakonie führt die Fortbildungen durch. Konzeption und Durchführung unterliegen der Mitbestimmung der Hauptpersonalräte. Jedes Jahr treffen sich Vertreter/innen des KM, der Hauptpersonalräte und der Schwerbehindertenvertretungen zum Erfahrungsaustausch. Dienstvereinbarung sucht bw.sdv.fr. Ein strittiger Punkt war zuletzt das Vorhaben des KM, im Rahmen der Fortbildungen die Schulleitungen aufzufordern, vor der Anwendung der Dienstvereinbarung Sucht informelle Vorgespräche mit suchtauffälligen Lehrkräften zu führen. Der HPR GHWRGS hat nicht zugestimmt und damit das KM zur Rücknahme dieses Ansatzes bewegt. Grund: Die erste Gesprächsstufe ist bereits sehr niederschwellig angelegt und ungeregelte Gesprächsebenen fördern eher Co-Abhängigkeiten. Hinzu kommt, dass solche informellen Gespräche ohne die Personalvertretung geführt werden könnten. Folgen von Sucht bedenken Sicher werden sich manche Lehrkräfte fragen, wieso die Hauptpersonalräte die Dienstvereinbarung Sucht unterschrieben haben. Führt dies nicht dazu, dass Beschäftigte mit Billigung der Personalvertretungen sanktioniert werden?

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Beratung der Bediensteten in Einzelgesprächen oder durch Informationsveranstaltungen, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, Kooperation mit psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke, Bereitstellung einer Übersicht über die psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen in der umliegenden Region, Teilnahme an Personalgesprächen, wenn der betroffene Mitarbeiter dies beantragt. Systematische Fallbegleitung des Betroffenen bei therapeutischen Maßnahmen, jedoch nur mit seiner Zustimmung. Frage: Was muß ich als Kollege oder Vorgesetzter tun, wenn ich mit einem "Suchtproblem" konfrontiert werde? Dienstvereinbarung sucht bw hotel. Antwort: Die Dienstvereinbarung Sucht enthält als Kernstück einen Interventionsleitfaden in Form einem Stufenplans: Der erste und oft zugleich entscheidenste Schritt ist, das "Problem" nicht zu ignorieren! Als loyal handelnder Kollege muß ich das Problem ansprechen: Wenn bestimmte Personen wiederholt im Arbeitsalltag so auffallen, dass ein riskanter Konsum von Suchtmitteln oder suchtbedingtes Verhalten naheliegt, sind grundsätzlich alle Mitarbeiter der Universität Regensburg, nicht nur die Vorgesetzten, aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig zu werden.

Prävention Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten stoppt vor keiner Unternehmenstür. Damit Betriebe dem Thema Sucht adäquat begegnen können, haben wir einige Informationen, Tipps und Links rund um das Thema Sucht am Arbeitsplatz für Sie gesammelt. Wegschauen hilft nicht. Je schneller auffälliges Konsumverhalten erkannt wird, desto früher können betroffene Personen auf ihr Verhalten hingewiesen und unterstützt werden. Das vermeidet langfristig Fehler bei der Arbeit und auch längere Fehl- und Krankenzeiten. Handlungsempfehlung für Führungskräfte Bei der Suchtprävention kommt besonders Führungskräften eine wichtige Schlüsselfunktion zu. Suchtprävention - Regierungspräsidium Stuttgart. Eine erstklassige Praxishilfe speziell für Führungskräfte mit konkreten Handlungsempfehlungen (Muster: Dienstvereinbarung und Mitarbeitergespräch) und arbeitsrechtlichen Hinweisen bietet die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. Dort finden Sie unter Kapitel 5 auch Muster für Stufenpläne. Wichtig: Stufenplan Um bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit dem Gebrauch von Suchtmitteln überhaupt handlungsfähig zu sein, sollten im Vorfeld sogenannte Stufengespräche durchgeführt werden.

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Das bedeutet für die Praxis, daß der Erfolg einer Intervention in einem Suchtfall, nicht allein von der Intuition und dem Geschick der mitbetroffenen Kollegen u. Vorgesetzten abhängen darf. Hier setzt die Dienstanweisung an und bietet die notwendige Orientierung, indem sie erprobte und angemessene Handlungsrichtlinien in Form eines Stufenplans bereitstellt. Das bringt uns gleich in mehreren Punkten weiter: Gleichbehandlung aller Beschäftigten durch ein einheitliches Handlungskonzept von Dienststelle und Personalrat. Verbesserung der Erfolgsaussichten bei einer Intervention. Sucht. Handlungssicherheit. Frage: Was ist das Ziel der Dienstvereinbarung? Antwort: Es gibt 2 Ziele: "Vorbeugung" "Hilfe aus der Sucht" Vorbeugung: Hier geht es darum, das Verständnis für die besondere Problematik von Suchtmittelerkrankungen zu vermitteln und Alternativen aufzuzeigen. Es ist wichtig, daß die Betroffenen, die Mechanismen, die zur Sucht führen, selbst erkennen. Nur dann ist man in der Lage, festgefahrene Verhaltensweisen aufzubrechen und Alternativen anzusteuern.

Ganz nach dem Motto "Prävention ist besser als Intervention" wird in den Schulen in vielen verschiedenen Bereichen ein Schwerpunkt auf Suchtprävention gelegt. Engverknüpft mit der Suchtprävention ist die Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler, die Förderung von Lebenskompetenzen und vor allem die Stärkung von persönlichen Schutzfaktoren im Sinne eines ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags, so dass auch jede Maßnahme und jedes Engagement an der Schulein diesem Bereich Prävention darstellt. Zum einen wird das Thema im Unterricht in vielen verschiedenen Fächern behandelt, z. B. in Biologie die Drogenprävention, das Ernährungsverhalten, aber auch in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern z. das Thema Spielsucht, Gewaltprävention oder Suchtverhalten bei neuen Medien. Eine Verankerung und Konkretisierung des Themas Sucht und Abhängigkeit erfolgte mit der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung (PG) des Bildungsplans 2016. Kirchengewerkschaft - Baden : DV - Sucht. Zum anderen gibt es auch im außerunterrichtlichen Bereich zahlreiche Angebote an Schulen zur Suchtprävention Programme wie z. ä, Aktive Teens, Be Smart Don´t Start, IPSY, Suchtpräventionswochen etc. Fachberater/-innen der Lehrerbildung und Schulentwicklung können bei Bedarf Tipps und Anregungen geben, welche Umsetzungsmöglichkeiten und best practice Modelle existieren.

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Die betroffene Mitarbeiterin oder der betroffene Mitarbeiter wird nochmals aufgefordert, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die betroffene Mitarbeiterin oder der betroffene Mitarbeiter erhält eine schriftliche Abmahnung. 3. 4 Viertes Gespräch Lehnt die suchtgefährdete oder -kranke Mitarbeiterin oder der suchtgefährdete oder -kranke Mitarbeiter nach einem Monat weiterhin therapeutische Maßnahmen ab, führt der Evangelische Oberkirchenrat mit der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter ein letztes Dienstgespräch unter Beteiligung aller bisher Beteiligten. Ein Verbleiben wird an die Beantragung und Durchführung einer stationären Therapie geknüpft. Hierzu erhält die betroffene Mitarbeiterin bzw. der betroffene Mitarbeiter eine Bedenkzeit von einer Woche. Dienstvereinbarung sucht bw 12. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird das Kündigungsverfahren eingeleitet. 4. Nachgespräch Nach Abschluss einer therapeutischen Maßnahme führt die bzw. der unmittelbare Vorgesetzte mit der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter ein vertrauliches Gespräch.

Maßnahmen und Hilfsangebote für betroffene Beschäftigte Suchtbedingtes Fehlverhalten stellt einen Verstoß gegen die dienstvertraglichen Pflichten und die Ordnung der Dienststelle dar. Durch ein gestuftes Vorgehen von Stufe 1 bis 5 sollen auffällig gewordene suchtgefährdete bzw. suchterkrankte Beschäftigte motiviert werden, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und die notwendigen Schritte zur Behebung ihrer Problematik zu unternehmen. Des Weiteren wird den betroffenen Beschäftigten aufgezeigt, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses unausweichlich ist, wenn wiederholt dienstvertragliche Pflichten verletzt und keine Maßnahmen zur Behebung des zugrunde liegenden Problems ergriffen werden. Die Gespräche mit auffälligen Beschäftigen sollten offen und ehrlich geführt werden, ohne verurteilend zu sein. Jedes Verschweigen und Herunterspielen von suchtbedingten Ausfällen macht Vorgesetzte und Kollegen selbst zu "Komplizen". Durch das Decken des Suchtverhaltens verlängern sie den Leidensweg des/der betroffenen Beschäftigten.