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Jeweils vom 1. April bis zum 30. Juli gilt im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden. Warum Leinenpflicht? Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Leinenpflicht für Hunde - Kanton Luzern. Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.
Wer einen Hund hält, ist mit einer Vielzahl von Rechtsbestimmungen konfrontiert. Neben eidgenössischen gilt es auch kantonale und kommunale Vorschriften zu beachten. So ist etwa der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nicht landesweit einheitlich geregelt, sondern Aufgabe der Kantone. Dies hat zur Folge, dass das Schweizer Hunderecht einem Flickenteppich gleicht. Hundehalter müssen eidgenössische & kantonale Vorschriften befolgen Relevante Bestimmungen für Hundehaltende finden sich in zahlreichen Rechtserlassen. Zentral ist dabei natürlich die Schweizer Tierschutzgesetzgebung. Das kantonale Hundegesetz - Kanton Aargau. Hier finden sich die Vorschriften, die das Wohlergehen des Hundes garantieren sollen. Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die dazugehörige Tierschutzverordnung (TSchV) enthalten etwa Mindestanforderungen bezüglich Sozialkontakte, Fütterung, Pflege und Bewegung der Tiere. Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass Hundehaltende eine Ausbildung (den sogenannten Sachkundenachweis) zu absolvieren haben. Neben vielen eidgenössischen Vorschriften müssen Hundehaltende auch kantonale Bestimmungen beachten.
Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet. Generelle Anleinpflicht in der Schweiz Gemäß Artikel 4 der schweizerischen Hundeverordnung gilt in allen Kantonen im öffentlichen Raum während der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juni eine generelle Leinenpflicht. Leinenpflicht für hunde schweiz hat. Die Behörden legen Wert darauf, dass Hunde, die möglicherweise wildern oder jagen, unter ständiger Kontrolle ihres Halters bleiben und bei Bedarf an die Leine genommen werden. Wenn die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen, nicht beachtet wird, macht die Kantonspolizei den Hundehalter darauf aufmerksam. Im Wald werden Herrchen oder Frauchen, deren Vierbeiner ohne Leine frei läuft, durch den Jagdvorsteher angehalten. Dieser hat die Möglichkeit, den Hundehalter an die Polizei zu melden. Eine Anzeige wegen Nichtbeachtung der Anleinpflicht wird in der Schweiz an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die ein Bußgeld von mindestens 50 Schweizer Franken verhängt.