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Richtlinie Zur Beurteilung Der Visuellen Qualität Von Glas Im Bauwesen

Richtlinie Zur Visuellen Beurteilung Beschichtete

  1. Richtlinie Zur Visuellen Beurteilung Beschichtete
  2. Neuauflage der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen - GLASWELT

Richtlinie Zur Visuellen Beurteilung Beschichtete

Glas im Bauwesen — Mehrscheiben-Isolierglas Anforderungen an die visuelle Qualität gemäß zurzeit gültigen normativen Bestimmungen Bei Beschädigungen von Flachgläsern wird im Regelfall auf die "Richtlinie zur Beurteilung Glas im Bauwesen ― Isolierglas, Anforderungen an die visuelle Qualität" verwiesen aber nicht jeder Geschädigte weiß was diese besagt. Diese ÖNORM enthält Anforderungen an die visuelle Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas, das aus zwei oder mehreren ungleichartigen bzw. Richtlinie Zur Visuellen Beurteilung Beschichtete. zwei oder mehrerer gleichartigen Scheiben gebildet wird. SmartGlassRepair ® gibt einen Einblick hinsichtlich zulässige und nicht zulässige Mängel. Beurteilung der visuellen Qualität Für die einzelnen Scheiben wird nach wie vor auf die Bestimmungen der ÖNORMEN EN 572-1, EN 572-2, EN 572-3, EN 572-4, EN 572-5 und EN 572-6 verwiesen. Zusätzlich gelten für das Isolierglas nachstehende Beurteilungsgrundsätze: Beurteilt wird die visuelle Qualität von Isolierglas für das Bauwesen. Die Beurteilung erfolgt entsprechend den nachfolgend beschriebenen Prüfgrundsätzen mit Hilfe der in der Tabelle 1 angegebenen Zulässigkeiten.

Neuauflage Der Richtlinie Zur Beurteilung Der Visuellen Qualität Von Glas Für Das Bauwesen - Glaswelt

Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten einer mangelfreien Abnahme. Die Verglasungen können aus Flachglas (Floatglas) Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) Teilvorgespanntes Glas (TVG) Verbundglas (VG) Verbund-Sicherheitsglas (VSG) oder einer Kombination daraus bestehen. Neuauflage der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen - GLASWELT. Die Richtlinie wurde vom Bundesinnungsverband des Glashandwerks und dem Bundesverband Flachglas e. V. erarbeitet und wird branchenweit anerkannt.

Damit begrenzt sich die Randzone jetzt für größere Scheiben auf maximal 50 mm statt bisher umlaufend 10 Prozent der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße. Zudem umfasst die Richtlinie in Merkblatt V. 06-1 einen breiteren Anwendungsbereich als die Norm für Mehrscheiben-Isolierglas. Sie gilt auch für VSG / VG (mit max. 2 Scheiben), ESG, TVG, beschichtete Gläser und eingefärbte Gläser. Im Übrigen ist die Zulässigkeit einiger Fehler gegenüber der Norm reduziert worden. Die Angaben der Richtlinie mit eigenen Qualitätsmaßstäben vergleichen Es wird ein Standardniveau der visuellen Qualitäten von Glas festgelegt, das ein akzeptables Kosten-/Nutzenverhältnis erlaubt. Grundsätzlich wird geraten, die Angaben der Richtlinie mit eigenen Qualitätsmaßstäben zu vergleichen und gegebenenfalls Anforderungen festzulegen, die über diese Standardqualität hinausgehen. In jedem Fall wird empfohlen, dass sich Vertragsparteien über das zu liefernde Qualitätsniveau verständigen und dies miteinander vereinbaren.