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Terminsgebühr | Ermäßigte Terminsgebühr: Gebührenverlust Bei Versäumnisurteil Im Verfahren Nach § 495A Zpo Vermeiden

Das gilt auch im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO, wenn das Gericht auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren erlässt. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat einen noch geringeren Arbeitsaufwand hat, da er noch nicht einmal zur Wahrnehmung eines Termins bei Gericht erscheinen muss. Zwar ist in Nr. 3105 VV RVG nur von einem Termin und nicht von einem Verfahren ohne mündliche Verhandlung gemäß § 128 Abs. 2 ZPO oder § 495a ZPO die Rede; die Vorschrift ist jedoch entsprechend dahingehend auszulegen, dass sie auch für das schriftliche Verfahren nach § 495a ZPO gilt. Dass der frühere Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG, der die entsprechende Anwendung der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV RVG vorsah, aufgehoben worden ist, steht dieser Auslegung nicht entgegen. Die Anmerkungen zu Nr. 495a zpo terminsgebühr anerkenntnisurteil. 3104 VV RVG sind schon deshalb anzuwenden, weil Nr. 3105 VV RVG lediglich eine modifizierte Variante der Nr. 3104 VV RVG darstellt. Praxishinweis Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend.

  1. AGKompakt 10/2019, Terminsgebühr im Verfahren nach § 495 ... / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Agkompakt 10/2019, Terminsgebühr Im Verfahren Nach § 495 ... / 1. Entscheidung Ohne Mündliche Verhandlung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Er ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2022 zur Reisekostenabrechnung. Möchten Sie sich weiter zum neuen RVG informieren? Foto: ©mrmohock

Zweifelhaft ist aber, ob hier eine Einigungsgebühr angefallen ist, da die Sache noch nicht anhängig war. Gegen eine fiktive Terminsgebühr spricht, dass diese nach Anm. 3104 VV RVG anfällt, wenn die Einigung "in einem Verfahren" geschlossen wird. Dies würde dafür sprechen, dass vor Anhängigkeit des Verfahrens, also außerhalb eines Verfahrens die Terminsgebühr nicht anfallen kann (so LAG Hamburg RVGreport 2011, 110). Andererseits sprechen Sinn und Zweck des Gesetzes für eine Terminsgebühr. Terminsgebühr 495a zpo. Sinn und Zweck der fiktiven Terminsgebühr ist nämlich eine Entlastung der Gerichte. Für die AnwältInnen soll ein Anreiz geschaffen werden, jederzeit unmittelbar in Verhandlungen zu treten, um dem Gericht Arbeit und Aufwand zu ersparen. Wenn aber die Parteien bereits vor Anhängigkeit eine Einigung treffen, dann ersparen sie dem Gericht mehr Arbeit, als wenn sie die Einigung erst unmittelbar nach der Anhängigkeit schließen würden. Insoweit ist es ja zwischenzeitlich auch anerkannt, dass eine Besprechung vor Anhängigkeit die Terminsgebühr bereits auslöst.