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Pflegeberatungsbesuch Nach 37 Sgb Xiii

Cura Westfalia ist ein von der Pflegekasse zugelassener ambulanter Pflegedienst: Deshalb sind wir in Münster Beratungsstelle nach §37 Abs. 3 SGB XI. Der fachkundige, erfahrene häusliche Beratungsbesuch für Pflegeempfänger nach § 37 SGB XI gehört zu den Kernkompetenzen aller unserer ausgebildeten Pflegefachkräfte. Der Beratungseinsatz durch einen dafür zugelassenen Pflegedienst ist keine "Prüfung"! Vielmehr stehen beim Pflegeberatungsgespräch die Situation und das Wohl des/der zu Pflegenden, aber auch der Angehörigen im Mittelpunkt. Pflege: Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger) | Deutsches Medizinrechenzentrum. Als ambulanter Premium-Pflegedienst möchten wir, dass Ihr Leben zu Hause am schönsten bleibt. Deshalb betrachten wir gemeinsam Ihre Situation ganzheitlich. Zielsetzung ist es, dass Sie in Ihrem Zuhause bleiben. Und dass Sie komfortabel und in bester Qualität versorgt werden können. Haben sich Ihr gesundheitlicher Zustand oder andere Umstände verändert, schlagen wir Ihnen Lösungen und Leistungen vor, die solche Veränderungen auffangen und Ihrem Wohlbefinden zugute kommen.

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(5) Die Vertragsparteien nach § 113 beschließen gemäß § 113b bis zum 1. Januar 2018 unter Beachtung der in Absatz 4 festgelegten Anforderungen Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach Absatz 3. Die Empfehlungen enthalten Ausführungen wenigstens 1. zu Beratungsstandards, 2. zur erforderlichen Qualifikation der Beratungspersonen sowie 3. zu erforderlichenfalls einzuleitenden Maßnahmen im Einzelfall. Pflegeberatungsbesuche § 37.3 nach SGB XI - Socius Curandi. Fordert das Bundesministerium für Gesundheit oder eine Vertragspartei nach § 113 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Vertragsparteien schriftlich zum Beschluss neuer Empfehlungen nach Satz 1 auf, sind diese innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Aufforderung neu zu beschließen. Die Empfehlungen gelten für die anerkannten Beratungsstellen entsprechend. (5a) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. bis zum 1. Januar 2020 Richtlinien zur Aufbereitung, Bewertung und standardisierten Dokumentation der Erkenntnisse aus dem jeweiligen Beratungsbesuch durch die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen.

Hier wird die Möglichkeit gegeben in einem Gespräch Pflegerelevante Fragen zu klären und die Pflege zu optimieren. Die Kosten für Beratungsbesuche übernimmt die zuständige Pflegekasse. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und zur Terminvereinbarung an unsere Pflegebereiche: Claudia Wittich (Weilheim) – Telefon: 0881 / 92 79 799 Jutta Waldmann (Habach) – Telefon: 08847 / 69 99 746 Astrid Graf (Schongau) – Telefon: 08861 / 24 040