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Bus Rheinland-Pfalz - Baugenehmigung/ Bauantrag

§ 21 oder § 22 LBO 1998-11

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Unteren Bauaufsichtsbehörde Welche Gebühren fallen an? Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. Rechtsgrundlage Anträge / Formulare Leistungsbeschreibung Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Rechtsgrundlage Anträge / Formulare Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bauen, Umwelt und Verkehr Postanschrift Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm Öffnungszeiten Montag von 08. Vordrucke fm.rlp.de. 00 bis 12. 30 Uhr und 14.

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Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Kosten an. Welche Fristen muss ich beachten? Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage einzureichen. Der Betrieb einer bestehenden Anlage ist bis zum 1. Rechtsgrundlage Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Fachlich freigegeben am Leistungsbeschreibung Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen. Was erledige ich wo? | Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Kosten an. Rechtsgrundlage Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Fachlich freigegeben am Bitte beachten Sie die nebenstehenden Hinweise.

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