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Stallordnung Für Einsteller

Boxen und Preise Unsere Partner Stallordnung Hier finden Sie uns Pferdehof Günter Schnabel GbR Hauptstr. 49 08393 Meerane Kontakt Rufen Sie einfach an unter 0175/1964343 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

  1. Reiter- und Freizeithof Kutzeburger Mühle e.V. - Stallordnung
  2. "Glückauf" Hof-Starring - Stallordnung

Reiter- Und Freizeithof Kutzeburger Mühle E.V. - Stallordnung

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern. Wie das? Dazu hier ein kleines Beispiel: Jede Aufsichtsperson, die sich mit Kindern auf dem Gelände aufhält, hat dafür zu sorgen, dass die Kinder keine Pferde erschrecken. Dies ist sicherlich eine Einschränkung für die Aufsichtsperson, erhöht aber die Sicherheit aller. 1. Jeder hat die Pflicht, mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem guten Klima beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtsnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage. 2. Zur Reitanlage gehören: Stallungen, Aufenthaltsräume/Toiletten, Futterkammer, Reithalle, Putzplätze, Sattelkammern, Reitplätze, Paddocks und Weiden. Reiter- und Freizeithof Kutzeburger Mühle e.V. - Stallordnung. 3. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

"Glückauf" Hof-Starring - Stallordnung

Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. II. Reitordnung 1. Die von Herrn H. Düster festgelegte Zeiteinteilung für Abteilungs- und Einzelunterricht ist am schwarzen Brett ersichtlich. Zur Zeit des Voltigierunterrichtes dürfen keine andere Pferde in der Bahn verbleiben. In den übrigen Zeiten steht die Bahn den Reitern zur freien Verfügung. Longiert werden darf nur, wenn sich höchstens 4 Reiter in der Bahn befinden und auch nur mit deren Einverständnis. 2. "Glückauf" Hof-Starring - Stallordnung. Vor betreten und verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ( "Tür frei bitte!!! " – "Ist frei! "). 3. Das Aufsitzen erfolgt nicht in der Stallgasse, sondern erst in der Bahn, bzw. dem Reitplatz. 4. Während des Abteilungsreitens ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. 5. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2, 50 m (drei Schritte) einzuhalten.

19. ) Für alle eingestellten Pferde muss eine Pferde-Haftpflichtversicherung vorliegen und auf Verlangen vorgezeigt werden können! 20. ) Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher Hilfspersonen beruhen. Wir danken allen Pferdefreunden für die Einhaltung der Stallordnung! Reiterverein Mölln u. Umgebung e. V. / Gebr. Christiansen GbR