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vom 21. Juni 2002 Bartz, Adolf; Nordrhein-Westfalen Elf Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden an das neue Schulgesetz angepasst | unentschuldigte Fehlzeiten werden erstmals zum Schuljahr 2007/2008 in den Abiturzeugnissen ausgewiesen 2007
Wie sieht die Zukunft der Schule aus? bildungSPEZIAL hat Pädagogen, Politiker und Journalisten zum Thema Bildung befragt und Bemerkenswertes es erfahren. So berichtet NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, warum in seinem Bundesland in den Schulen Aufbruchstimmung herrscht. Er will die Hauptschulen stärken und Ganztagsschulen weiter ausbauen. Die SPD-Bildungspolitikerin Renate Hendricks hält Kopfnoten "für völlig unsinnig" und kritisiert das neue NRW-Schulgesetz scharf. 26. Schulrecht NRW - was Lehrkräfte wissen müssen - 5. Aufl.-lp006/5. 02. 2007 Pressemeldung bildung+ "Zukunft Schule" ist der Titel der neuen Ausgabe von bildungSPEZIAL, dem Magazin für lernen, unterrichten und erziehen. bildungSPEZIAL informiert über alles, was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen, um Unterricht nachhaltig zu gestalten. bildungSPEZIAL richtet sich an Pädagogen und bildungsinteressierte Laien. In der ersten Ausgabe finden Sie außerdem Beiträge, Interviews und Gespräche zu den Themen: Legasthenie: Wie Schweden mit Lernschwierigkeiten umgeht Bildung: Warum mitwachsende Möbel beim Lernen helfen Grundschule: Was Sprachstandserhebungen bringen Abitur: Wie Präsentationen trainiert werden können Klassenfahrten: Was nachhaltiges Reisen für das Klima tut Alles Wissenswerte zur didacta 2007, mit Veranstaltungen und Fortbildungsangeboten.
Inhalt Kommentar Das nordrhein-westfälische Schulgesetz (SchulG NRW) hat für Lehrerinnen und Lehrer unmittelbare Bedeutung, da es die rechtlichen Eckpunkte für die tägliche Bildungs- und Erziehungsarbeit bestimmt. Es vergeht wohl kein Tag in Schule, an dem eine Lehrerin oder ein Lehrer nicht auch rechtliche Vorschriften anwendet: sei es die Bewertung einer Leistung nach Notenstufen ( § 48 Abs. Schulrecht nrw was lehrerinnen und lehrer wissen müssen von. 3 SchulG), die Missbilligung eines Fehlverhaltens (§ 53 Abs. 2 SchulG), die Wahrnehmung der Pausenaufsicht (§ 57 Abs. 1 SchulG) oder die Durchführung einer Klassenpflegschaftssitzung (§ 73 SchulG). Dem soll mit einer Einführung in das nordrhein-westfälische Schulrecht und in die aktuellen schulrechtlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Literatur Unverzichtbare Arbeitsmaterialien sind aktuelle Fassungen - des Schulgesesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG) - der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) - der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) - der Allgemeinen Dienstordnung (ADO).
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Pressetermine am Stand von bildung+ (Halle 6 Stand C 28/D29) finden am Dienstag, 27. 2006, zwischen 15. 00 Uhr und 16. 00 und am Donnerstag, 01. 03. 2006, zwischen 14. 00 Uhr und 15. 00 statt. bildungSPEZIAL ist jetzt in einer Auflage von 110. 000 Exemplaren erschienen. Beschreibung von 201SOE010016 Schulrecht NRW - Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen (Alle). bildung+ auf der didacta: Halle 6 Stand C 28-30 und D29-31. bildung+ publiziert Zeitschriften und Leserbeilagen für den Bildungsbereich. Mehr als 200. 000 Abonnenten von Fachzeitschriften im Bildungssektor lesen regelmäßig in bildung+. bildungSPEZIAL erreicht über 100. 000 Lehrerinnen und Lehrer allgemein bildender Schulen in Nordrhein-Westfalen sowie in Teilen von Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz direkt. bildung+ Leserbeilagen informieren über Reisen, Medien, Gesundheit sowie über Themen der Grundschule. Die naturwissenschaftliche Ausgabe bildung+science entsteht in Zusammenarbeit mit der Stiftung Jugend Forscht. Auch in den Klett-Treffpunkten sind die Ausgaben von bildung+ erhältlich. Sonderausgaben und Medienpartnerschaften ergänzen das Angebotsspektrum.