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Ist Halts Maul Eine Beleidigung

Das aber passte dem Angeklagten nicht. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, der jetzt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht führte. In der Verhandlung machten nun Staatsanwalt und Richterin dem Angeklagten unmissverständlich klar, dass seine Wortwahl nicht akzeptiert werden könne und eine Beleidigung der Frau darstelle. Nach einigem Hin und Her sah dann das schließlich auch der Angeklagte ein und nahm seinen Einspruch zurück. Damit bleibt es für ihn bei der nunmehr rechtskräftigen Geldstrafe von 525 Euro. Beleidigungen gegen Gegenspieler - Fußball - Fußballschiedsrichter-Forum. ▪ wi

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Der Clan-Chef wurde nicht müde, sich zu loben. "Ich bin ein sehr guter Vater", sagte Issa Remmo vor einer Amtsrichterin. "Ich bin ein Vorbild für meine Kinder und Enkelkinder. " Und er habe "immer Respekt vor der Polizei". Doch nach einer Verkehrskontrolle in Neukölln war es zu einer Strafanzeige gegen den 53-Jährigen gekommen. "Halt die Fresse! Halt's Maul! " hatte er geschrien. Die Anklage ging davon aus, dass er einen Polizisten beleidigt habe. Issa Remmo aber hat eine andere Version. BR-Forum: Beleidigung | W.A.F.. Am Ende bedankte er sich wortreich. Er lächelte viel und zeigte sich am Dienstag freundlich vor dem Amtsgericht Tiergarten. Mit heiserer Stimme und manchmal fast plaudernd sprach der Mann, der als Oberhaupt eines mächtigen Clans in Berlin gilt. Seit fast 35 Jahren lebe er in Deutschland. "Ich habe zwölf Kinder und vier Enkel. " Er sei ein gelernter Automechaniker und in einer Firma angestellt. Den Namen wolle er nicht nennen. "Es ist etwas mit Autos. " Und nicht mit Immobilien, mit denen man ihn oft in Zusammenhang bringe.

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Erstellt am 01. 2018 um 13:33 Uhr von Vivaldi Man könnte auch einfach nur lächeln und dann darauf achten, dass alle abgegebenen Listen auch bei der Wahl auftauchen!

"Halten Sie das Maul"... sicherlich eine Kundgabe von Missachtung. Aber insoweit bereits eine strafbare Beleidigung gem. § 185 StGB? Angenommen man äußert dies so gegenüber einem Polizist? Alternative: "Halten Sie Ihren Schnabel"??? Strafbar? Danke schon mal.... 7 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Community-Experte Polizei, Recht Hallo, ICH persönlich würde mich dadurch nicht beleidigt fühlen. Nicht wörtlich, aber in dem Kontext passend dürfte folgendes Urteil sein: OLG Karlsruhe, Beschl. Ist halts maul eine beleidigung und. v. 18. 09. 2015 – 1(8) Ss 654/14 Was schließlich die auf dem Weg zur Polizeiwache gegenüber POK L getätigte Äußerung "Halt die Fresse" angeht, ist der Senat in Übereinstimmung mit dem Tatrichter der Auffassung, dass diese Äußerung, ohne dass es insoweit auf eine weitere Feststellung der näheren außertextlichen Begleitumstände sowie des konkreten Äußerungskontextes ankäme, bereits per se und ohne weiteres geeignet ist, den Adressaten in seinem ethischen, personalen und sozialen Geltungswert herabzusetzen, und damit den Straftatbestand der Beleidigung i.