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kann es vielleicht sein dass es ihr nicht reicht und ich... von 08lara12 11. 01. 2012 Stichwort: Zeit

Dieses bemerkenswerte Zitat soll vom bekannten Münchner Humoristen, Komiker, Volkssänger und Autor Karl Valentin stammen, heißt es in der Sonntagszeitung "Die Rheinpfalz". Kaum zu glauben dass dies vor über 7 Jahrzehnten, Karl Valentin lebte von 1882 bis 1948, entstanden sein soll Was würde er wohl heute sagen wenn er diesen Trubel, Hektik und oft selbst auferlegten Stress sehen würde??? Mit dem Foto meines Posaunenengels in Sandstein wünsche ich allen Pfalz-Gruppenmitgliedern dass sie in der "stillen Zeit" Ruhe finden für die wirklich wichtigen Dinge des Lebens.

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Teilt der Bauherr dem Dritten mit, dass der Architekt in seinem Namen (und auf seine Rechnung) handeln könne, begründet diesem gegenüber dem Dritten eine entsprechende Vertretungsmacht.

26. 07. 2018 Landesrechtliche Schriftform- und Vertretungsregelungen Nahezu alle Bundesländer haben über landesgesetzliche Regelungen Schriftform- und Vertretungsregelungen eingeführt, die sich in den jeweiligen Gemeinde- bzw. Kommunalordnungen wiederfinden. Den Regelungen ist gemein, dass Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, der Schriftform bedürfen und vom Bürgermeister bzw. dem zuständigen Organ unterzeichnet werden müssen. Im Falle der Vertretung des Bürgermeisters müssen die Erklärungen durch dessen Stellvertreter, den vertretungsberechtigten Beigeordneten oder auch durch zwei vertretungsberechtigte Gemeindebedienstete unterzeichnet werden. Häufig ist dabei zusätzlich gefordert, dass der Unterschrift auch die Amtsbezeichnung und ein die Vertretung kennzeichnender Zusatz beigefügt werden müssen (vgl. bspw. § 54 Abs. 1 bis 3 GemO BaWü). Ausnahmen gibt es bei Erklärungen in Geschäften der laufenden Verwaltung oder auf Grund einer, die vorgenannte Form wahrenden, auf den Erklärenden ausgestellte Vollmacht (vgl. Gemeine Gemeindeordnung - Schriftform als Vertretungsregelung. 4 GemO BaWü; § 64 Abs. 2 und 3 GO NRW).