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Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszustellen sind, die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung notwendig wird und die Fahrzeugdaten bereits im System vorhanden sind. Downloads / Links Kontakt
Details Unterlagen In allen Fällen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Nur bei Fahrzeugbriefen, die vor dem 1. 10. 2005 ausgestellt wurden, oder bei technischen Datenänderungen, die Eintragungen im Fahrzeugbrief erfordern. Die Änderungsabnahme für Ihr Fahrzeug beim {PARTNER}. bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
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gs-zulassungsdienst, Theodor-Francke-Str. 1, 12099 Berlin Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr.
Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Durch technische änderung an ihrem fahrzeug 18. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus. Werden Änderungen vorgenommen, durch die a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen. TIPP: Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Sollten Sie ein Gutachten nach § 19(2) StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO über eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug erhalten haben, so benötigen Sie vorab eine Erteilung der Betriebserlaubnis durch die für die Stadt Offenbach am Main zuständige Bündelungsbehörde in Marburg-Biedenkopf.