Allgemeine Zeitung Mainz Stellenanzeigen
Der Betriebsrat stützte sein Verlangen zudem auf Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtscharta. Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGHs sei die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit erforderlich. Der Arbeitgeber könne ohne eine elektronische Zeiterfassung keine objektiven und verlässlichen Daten über die Arbeitszeit der Belegschaft vorlegen. LAG Hamm: Betriebsrat hat Initiativrecht und nicht nur Abwehrfunktion Das LAG Hamm ist in seinem Beschluss zur Auffassung gekommen, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht und nicht nur eine Abwehrfunktion gegenüber der Einführung technischer Kontrolleinrichtungen hat. Damit könne dieser die Einführung eines Zeiterfassungssystems verlangen. Mit dieser Überzeugung widerspricht das LAG Hamm explizit der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts. In der Begründung verweist das Gericht auf den Wortlaut des § 87 Abs. Muster Betriebsvereinbarung – Lohnroboter. 6 BetrVG. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich auf eine Aufspaltung der Mitbestimmungsrechte in solche mit und ohne Initiativrecht verzichtet.
Zwischen der Firma […] und dem Betriebsrat der Firma […] wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vereinbart: Eine elektronische Zeiterfassung dient nach Ansicht von Betriebsrat und Geschäftsleitung dem Interesse des Unternehmens an einer Erhöhung der Arbeitsdisziplin, ist aber auch vorteilhaft für die Mitarbeiter, da sie zu mehr Lohngerechtigkeit führt. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der Betriebe […] mit Ausnahme der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. In den Eingangsbereichen der genannten Betriebe werden EDV-gestützte Zeiterfassungsgeräte angebracht, die mit einer Zeituhr gekoppelt werden. Dienstvereinbarung elektronische zeiterfassung 2022. Über eine Tastatur können weitere zusätzliche Daten eingegeben. Der Mitarbeiter hat zusätzlich die Möglichkeit, jederzeit ihr persönliches Arbeitszeitkonto abzufragen. Aus Gründen des Datenschutzes erhält jeder Arbeitnehmer zu diesem Zweck eine Geheimnummer. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe einer Chip-Karte, die jedem Arbeitnehmer ausgehändigt wird. Die Chip-Karte enthält Namen, Personalnummer, Funktion und Unternehmensbereich des Inhabers und dient gleichzeitig als Werksausweis.
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat jederzeit auf seinen Wunsch hin alle zur Durchführung dieser Betriebsvereinbarung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und zu erläutern. Mitglieder des Betriebsrates haben insbesondere auch das Recht, die Zeitkonten aller Beschäftigten einzusehen. Ihnen sind auf Verlangen Kopien der Konten auszuhändigen. Jede Änderung des Zeiterfassungssystems bzw. der Verbindung mit der Lohn- und Gehalts-abrechnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates. Jeder Beschäftigte erhält monatlich einen Zeiterfassungsbogen, der folgende Angaben enthält: Name und Personalnummer Sollzeit und Istzeit Saldo Abwesenheitszeiten (getrennt nach privaten und dienstlichen Gründen) Urlaubszeiten Krankheitszeiten (bzw. Regelung zur Zeiterfassung in der Betriebsvereinbarung. Kur) Bezahlte/unbezahlte Freistellung Die Personalabteilung fertigt jeweils 2 Ausdrucke an, wobei sie die Kopie zu Abrechnungszwecken einbehält. Den Mitarbeitern steht das Recht zu, Beanstandungen z. B. über Fehlbuchungen in der Personalabteilung vorzubringen.
Arbeitgeber in der Europäischen Union sind von den Mitgliedstaaten gesetzlich dazu anzuhalten, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das ist in etwa die Quintessenz der viel diskutierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Es mehren sich jedoch die Stimmen, die eine unmittelbare Verpflichtung von Arbeitgebern zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt als gegeben ansehen. Damit gewinnt auch die rechtliche Frage an Aktualität, wie weit die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung von Maßnahmen durch den Arbeitgeber reicht. Allen voran ist von erheblichem Interesse, ob der Betriebsrat kraft seiner Mitbestimmung sogar die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung erzwingen kann. Mitbestimmung des Betriebsrats bei elektronischer Arbeitszeiterfassung | Betriebsrat-Kanzlei. Dieser Beitrag geht dieser Frage auf den Grund und klärt den rechtlichen Rahmen unter Einbeziehung der vorherrschenden juristischen Diskussion. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung? Für diejenigen, die die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.
Pausenzeiten müssen von den Arbeitnehmern nicht gesondert eingegeben werden. Vielmehr werden pro Arbeitstag […] Minuten als Pausenzeit von der Arbeitszeit abgezogen. Das Zeiterfassungssystem steht nicht in Verbindung mit anderen betrieblichen EDV-Systemen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Eine Datenverarbeitung findet nur für folgende Zwecke statt: Führen der Zeitkonten Erfassung täglicher Anwesenheits- und Abwesenheitszeiten Lohn –und Gehaltsabrechnung Anonyme statistische Auswertungen Will der Arbeitgeber die Daten für andere Zwecke, insbesondere für personenbezogene Fehlzeiten oder Beurteilung der Leistung verarbeiten, ist die vorherige Genehmigung des Betriebsrates einzuholen. Dienstvereinbarung elektronische zeiterfassung excel. Zugriff auf die gespeicherten und verarbeiteten Daten haben nur die Mitglieder der Personal-abteilung. Werksleitung, Werksmeister und sonstige Vorgesetzte haben die Möglichkeit, die Anwesenheit aller Mitarbeiter ihrer Kostenstelle einzusehen. Der Zugriff ist jeweils nur in dem Umfang zulässig, der für die konkrete Aufgabenerfüllung erforderlich ist.