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Darunter fallen auch Fahrten mit dem KTW bei Patienten mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "H", Pflegerad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5. Zwingender medizinischer Grund Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist nur zulässig, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch zwingend erforderlich ist. Deshalb sind beispielsweise Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen nicht zulässig. Verordnungen - Mitglieder - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Fahrten zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung dürfen ebenfalls nicht verordnet werden (z. B. Fahrten von der Wohnung des Patienten zum Pflegeheim). Muster 4 / Ausfüllhinweise Ein Muster des neuen Musters 4 sowie die dazugehörigen Ausfüllhinweise überlassen wir Ihnen in der Anlage. Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Bernhard Maier unter der Telefon-Nr. 0621/38000-333 wenden.
Nach dem Ausfüllen Nachdem all diese Angaben auf dem Transportschein vermerkt wurden, kann dieses Dokument dem Beförderungsunternehmen übergeben werden oder zur Genehmigungsanfrage an den Kostenträger gesandt werden. Während, respektive nach der Beförderung muss diese auf der Rückseite verifiziert und bestätigt werden. Dieses Dokument bleibt dann beim Beförderer und wird Grund dieser Angaben zur Abrechnung an die Krankenkasse übergeben. Newsdetail Verordnungsmeldungen - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Bei Rückfragen bezüglich vollständigen Ausfüllen stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.