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Führungszeugnis Beantragen Rheine

Alle Anträge sind durch die betreffende Übungsleiterin/ den Übungsleiter jedoch selbst zu unterzeichnen. Alle erforderlichen Dokumente finden sich in den Anlagen zum Herunterladen. Online-Antrag Seit dem 01. 09. 2014 können Sie ein Führungszeugnis auch über ein Internetportal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Bürgerservice | Stadtverwaltung Wörth am Rhein. Für weitere Informationen klicken Sie bitte einen der nachstehenden Links an: Informationen des Bundesamt für Justiz zur Online-Beantragung Führungszeugnis Online beantragen

Bürgerservice | Stadtverwaltung Wörth Am Rhein

Erweitertes Führungszeugnis im Sport Ohne ehrenamtliches Engagement ist eine erfolgreiche Jugendarbeit im Sport nicht denkbar. Eine große Anzahl von Betreuerinnen und Betreuern, Eltern und Großeltern gewährleisten Tag für Tag in den Vereinen bei Trainingseinheiten, Spielen und Wettkämpfen, bei Fahrdiensten, Verköstigung und in Fortbildungen einen unschätzbaren Beitrag für ein attraktives Sportangebot an die Jugend in unserer Stadt. Der Sportverein wird dank dieses ehrenamtlichen Engagements für die Kinder und Jugendlichen zu einem wichtigen Ort der sozialen Entwicklung und für manche so zu einer zweiten Heimat. Die Betreuerinnen und Betreuer sind wichtige Ansprechpartner und Bezugspersonen, die einen bedeutenden Anteil an der Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen haben. Eine solch enge soziale Bindung birgt jedoch auch Gefahren. Sexualisierte Gewalt findet sich leider in allen gesellschaftlichen Schichten und in allen sozialen Strukturen – so auch im Sport. Dies haben auch die großen Sportorganisationen und Dachverbände erkannt.

Die deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund hat dazu die Präventionskampagne "Sexualisierte Gewalt im Sport" ins Leben gerufen, um alle Protagonisten im Sport für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Neufassung des § 72a SGB VIII, die Kinder und Jugendlichen besser vor den Folgen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu schützen. Die Träger der Jugendarbeit (also auch die Sportvereine) müssen nun sicherstellen, dass keine Personen in der Jugendarbeit beschäftigt werden, die wegen einer sexuell motivierten Straftat vorbestraft sind. Dies erreichen die Vereine nach den gesetzlichen Bestimmungen auch dadurch, dass sie sich von den Übungsleiterinnen und Übungsleitern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Betroffen sind dabei diejenigen neben- und ehrenamtlich Beschäftigten, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder in einem vergleichbaren Kontakt zu ihnen stehen. Die Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss, entscheidet der Verein selbst anhand von Kriterien wie Art, Intensität und Dauer des Kontakts.