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Bthg-Kompass 4.0 | Bthg-Kompass 4.0 | Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz

Digitale Fachveranstaltung Organisationsentwicklung: Anforderungen des BTHG an Leistungserbringer Die Neuregelungen des BTHG haben große Veränderungen für die Leistungserbringer mit sich gebracht: Finanziell und organisatorisch haben sie sich in kurzer Zeit als Anbieter von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und als Vermieter neu aufstellen müssen. Beides erfordert, die Sach- und Personalmittel neu zu strukturieren. Insgesamt 65 Teilnehmende von Leistungserbringern – ganz überwiegend aus der Eingliederungshilfe – und EUTBs erhielten am ersten Tag der Online-Veranstaltung, dem 30. September 2020, einen Überblick zu den Grundlagen der Organsisationsentwicklung sowie zu den Anforderungen des BTHG an Leistungserbringer. Am 1. Oktober beschäftigten sich die Teilnehmenden damit, welche strukturellen und kulturellen Veränderungen Intention und Ablauf der Leistungserbringung nach dem BTHG erfordern. Assistenzleistungen im bthg aus sicht der leistungserbringer en. Projektvorstellung und wesentliche Rechtsänderungen durch das BTHG Herr Marcus Rietz, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte zunächst das Projekt vor und präsentierte einen kurzen Überblick zu den wesentlichen Änderungen durch das BTHG und zum Stand in den einzelnen Bundesländern sowie zu den Mustervereinbarungen nach §§ 123 ff. SGB IX.

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Sie liefern also die Grundlagen für eine Leistungsentscheidung im Hinblick auf die Leistungen der Frühförderung. Zudem ermitteln die Frühförderstellen ebenfalls den Bedarf umfassend, bevor sie tätig werden. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um einen in der Regel niedrigschwelligen Zugang, der unbedingt beibehalten werden sollte. Dabei wird regelhaft von der gesetzlichen Option Gebrauch gemacht, Leistungen auch bei drohender Behinderung erbringen zu können. Eine besondere Prüfung der Wesentlichkeit erfolgt hier nicht. Assistenzleistungen im bthg aus sicht der leistungserbringer full. Es erscheint nicht sinnvoll, und ist auch gesetzlich nicht zwingend erforderlich, dieses bewährte Verfahren durch ein standardisiertes, an anderen Problemlagen orientiertes allgemeines Teilhabe- oder Gesamtplanverfahren zu ersetzen. Das bisherige, in den einzelnen Bundesländern jeweils unterschiedlich geregelte Verfahren ist mit dem BTHG vereinbar.

Die Referentin ging dabei auf das Vertrags- und Forderungsmanagement, die Ausdifferenzierung der Fachleistungen und auf die neuen Entwicklungslinien bei der Leistungserbringung sowie die damit einhergehenden Anforderungen an Mitarbeitende ein. Die Präsentation von Frau Waters können Sie hier herunterladen: Ort Zeit 30. "Assistenzleistungen" im BTHG aus Sicht der Leistungserbringer | IGFH. 09. 2020 09:00 Uhr – 01. 10. 2020 15:00 Uhr Dokumentation Zugang für Teilnehmende der Veranstaltung Unter diesem Link haben Sie Zugriff auf die Aufzeichnungen und Mitschnitte der Veranstaltung. Die Zugangsdaten haben Sie per E-Mail erhalten.