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Mittagstisch Neustadt Am Rübenberge

ÜBERNAHME DER BEITRÄGE FÜR DEN BESUCH VON KINDERTAGESSTÄTTEN (KRIPPE, KINDERGARTEN, HORT) ODER DIE BETREUUNG IN KINDERTAGESPFLEGE GEMÄSS § 90 SGB VIII Die wirtschaftliche Jugendhilfe der Region Hannover möchte dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen. Gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) soll der zu zahlende Elternbeitrag in der Kindertagespflege, im Kindergarten, in der Krippe oder im Hort auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Sollte Ihr Kind in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Kindertagespflege betreut werden und Sie sind aus finanziellen Gründen nicht in der Lage die Betreuungskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit bei der Stadt Neustadt a. Mittagstisch Gasthaus Asche in 31535 Neustadt am Rübenberge kostenlos abonnieren. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die entsprechenden Antragsunterlagen ( Antrag auf Kostenübernahme, Wirtschaftlicher Fragebogen und Bescheinigung der Betreuungsgebühren) finden Sie auch im Formularcenter.

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Die individuelle Berechnung erfolgt seit dem 01. 01. 2016 bei der Stadt Neustadt a. und ergibt sich aus mehreren verschiedenen Paragrafen des Sozialgesetzbuches VIII und XII, sowie aus § 20 (2) des Nds. Kindertagesstätten-Gesetzes. Kindertagesstätte Rübenzwerge in Neustadt am Rübenberge. Fragen zur Berechnung werden gern auf Nachfrage beantwortet. Insbesondere wird Familien mit geringem Einkommen oder mit Bezug von ALG II, Asylleistungen, Wohngeld oder Kindergeldzuschuss (Kiz) zu einer Antragstellung geraten. ERMÄSSIGUNG DES HORT-MITTAGESSENS Sie haben aber die Möglichkeit, bei der Stadt Neustadt a. einen Antrag auf Ermäßigung der Gebühr für das Mittagessen gem. § 4 Abs. 2 der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergarten-, Kinderspielkreis-, Krippen- und Hortplätze der Stadt Neustadt a. " zu stellen. Danach wird Eltern, die eine Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr für die Versorgung mit Hortmittagessen gewährt, soweit nicht andere für den gleichen Zweck gewährte Leistungen möglich sind.

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