mvsicly.com

Allgemeine Zeitung Mainz Stellenanzeigen

Kanzlei Am Modenbach 5

16. 09. 2016, 13:21 #11 Neues Mitglied Vollstreckungstitel: Im Juni erhielt ich den von der Kanzlei am Modenbach, die FKH vertritt, Vollstreckungstitel (wo der Mahnbescheid ist? ICh weiß es nicht). Diesem habe ich widersprochen, insbesondere den Gebühren und erklärt welche nicht korrekt sind. Auf die Ursprungssorderung selber ging ich nicht ein. Ich dachte mir, für 36€ kämpfe ich nicht dagegen an. Der Widerspruch enthielt: Frist mit Aufforderung eine Forderungsübersicht zu senden. Widerspruch gegen Gebühren (RA Gebühren und Inkassogebühren wurden aufgeführtund Zinsen, die zu hoch berechnet wurden). Diesen Widerspruch schickte ich an die Kanzlei nicht ans Gericht (ich habe es nicht besser gewusst) Im August erhielt ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, auch diesem widersprochen. Am 09. wurde mein Konto gepfändet. Den Beschluss dazu erhielt ich erst heute in einer schlechten Kopie von meiner Bank. SWK / UGV / Kanzlei am Modenbach. Ich musste massiv drängen. Der Pfändungsbeschluss wurde von UGV Inkasso beantragt. Sprich Nummer 3 kommt ins Spiel.

Kanzlei Am Modenbach 6

Guten Abend, ich melde mich mal mit Neuigkeiten zurück. Leider kam ich nicht früher dazu. Am 20. 11 traf erneut ein gerichtlicher Mahnbescheid ein. Ich lade diesen mal hoch. Am 28. 11 legte ich auch auf diesen Mahnbescheid einen Widerspruch per Fax an das zuständige Amtsgericht Mayen ein. Gerichtlicher Mahnbescheid - FKH OHG & Rechtsanwälte Kanzlei am Modenbach - Seite 3. Am 27. 11 erhielt ich dann folgendes Schreiben von den Rechtsanwälten am Modenbach: Im Anhang war eine Rechnung enthalten mit einem Überweisungsschein an Klarna als Empfänger. Falls die Rechnung wichtig, kann ich diese auf Wunsch auch noch hochladen. Außerdem war auch ein Schuldanerkenntnis dabei, das ich unterschreiben sollte. Dies habe ich nicht gemacht und das Schreiben ignoriert, da ich Angst hatte, dass irgendwie doch noch mehr Kosten auf mich zukommen könnten. Außerdem befand ich mich zu dieser Zeit in einer Prüfungsphase, weshalb das Schreiben schnell aus meinem Kopf verschwand. Da ich momentan frei habe, kam es mir jedoch wieder in den Sinn. Außerdem erhielt ich vor ca. einem Monat auch noch eine E-Mail von UGV Inkasso.

Kanzlei Am Modenbach 4

Diese ist leider nicht mehr vorhanden, da mein Posteingang irgendwie automatisch einstellte, dass E-Mails, die älter als einen Monat sind, automatisch gelöscht werden. Jedenfalls habe das Inkassounternehmen versucht, mich telefonisch zu erreichen und ich solle mich bei dringend bei ihnen melden, um die oben genannte Angelegenheit zu klären. Kanzlei am modenbach verbraucherschutz. Jetzt ist natürlich auch schon etwas Zeit vergangen und da ich zur Zeit wieder Freizeit habe, mache ich mir etwas Gedanken über die Situation. Sollte ich das Ganze so weiterlaufen lassen und ignorieren oder muss ich handeln?

Kanzlei Am Modenbach Verbraucherschutz

Leitsatz (des Gerichts): Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma vor, hat sie die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachzuweisen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 – I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335). BGH, Beschluss vom 17. Kanzlei am modenbach harthausen. Mai 2017 – VII ZB 64/16 Die FKH OHG hatte beim Vollstreckungsgericht Fürstenwalde den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und dazu einen Vollstreckungstitel vorgelegt, der auf den Namen FKH GBR ausgestellt ist. Das Vollstreckungsgericht lehnte den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit der Begründung ab, dass von der FKH OHG nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden sei, dass sie mit der im Vollstreckungsbescheid bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechts personenidentisch sei.

Insofern würde ich den Schufa-Eintrag hinnehmen. Aber du hast Anspruch darauf, dass der als erledigt gekennzeichnet wird und dann 2018 raus kommt. Das würde ich der Schufa auch schreiben: Ist bezahlt und muss sofort erledigt werden. Ich würde dann gegenüber UGV mitteilen, dass man Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung erstattet hat, dass man zudem auffordert, binnen 7 Tagen den Schufa-Eintrag als erledigt zu kennzeichnen, andernfalls würde man zu einem Anwalt gehen und per einstweiliger Verfügung die Erledigung erzwingen. Wobei die Kosten dann denen zur Last fallen. Was tun bei Mahnung/Mahnbescheid von UGV Inkasso / FKH GbR / Wehnert & Kollegen? - Seite 2. Dazu schreiben "Keine Diskussion und sollten sie auf der Kostendopplung von Anwalts- und Inkassokosten bestehen, würde man sofort Strafanzeige erstatten und die gerichtliche Klärung suchen wollen. " Die wissen nämlich genau, was erlaubt ist und was nicht und wenn sie merken, dass sie auf Granit beißen, hören die auch irgendwann mit dem Unfug auf. Falls nicht: Nicht lange fackeln und ab zum Anwalt. Huhu Mepeisen, Zitat von mepeisen Ist aber schwierig, denn Gründe hatten die ja, dir zu kündigen.