mvsicly.com

Allgemeine Zeitung Mainz Stellenanzeigen

Diakoniewerk Gallneukirchen Ausbildung

Haben Sie Ihren Lebenslauf nicht gespeichert? Erstellen Sie doch mit der Datei einen Indeed-Lebenslauf für, um sich in Zukunft schneller bewerben zu können. Indem Sie einen Indeed-Lebenslauf erstellen, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen, die Richtlinien zur Verwendung von Cookies und die Datenschutzerklärung von Indeed. Betriebsrat Diakoniewerk Gallneukirchen » Bildungskarenz-Bildungsteilzeit. Außerdem erlauben Sie Arbeitgebern, Sie über Indeed zu kontaktieren, und bestätigen, dass Indeed Ihnen Marketingnachrichten senden darf. Sie können dem Erhalt solcher Nachrichten widersprechen, indem Sie in einer Nachricht auf den Link zum Abbestellen klicken oder die in unseren Nutzungsbedingungen beschriebenen Schritte ausführen. Sortieren nach: Relevanz - Datum Seite 1 von 1 Jobs Hier sehen Sie Stellenanzeigen zu Ihrer Suchanfrage. Wir erhalten ggf. Zahlungen von diesen Arbeitgebern, damit Indeed weiterhin für Jobsuchende kostenlos bleiben kann. Indeed sortiert die Stellenanzeigen basierend auf der von Arbeitgebern an Indeed gezahlten Vergütung und nach Relevanz, zum Beispiel anhand Ihrer Suchbegriffe und anderen Aktivitäten auf Indeed.
  1. Betriebsrat Diakoniewerk Gallneukirchen » Bildungskarenz-Bildungsteilzeit

Betriebsrat Diakoniewerk Gallneukirchen &Raquo; Bildungskarenz-Bildungsteilzeit

Schulstandort Die Schulen für Sozialbetreuungsberufe Gallneukirchen qualifizieren interessierte Menschen für den Sozialberuf und vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine kompetente, zeitgemäße Begleitung von Menschen mit Behinderungen und Menschen im Alter wichtig sind. Bewerben Sie sich jetzt für eine unserer zukunftsträchtigen Ausbildungen – wir informieren Sie gerne! ÖFFNUNGSZEITEN Sekretariat Montag 07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr KONTAKT Sekretariat Barbara Berger 07235 / 63251 265 Miriam Starzer 07235 / 63251 268 Katharina Pfeiffer ist 24 Jahre jung und absolviert gerade die Ausbildung zur Fachsozialbetreurin Behindertenbegleitung an der... Weiter zum Beitrag ACHTUNG: Oft wird die Meinung vertreten, dass der Arbeitgeber erst nach dreitägiger Krankheit eine ärztliche Bestätigung verlangen kann. Das ist falsch. Vielmehr ist es eine Frage, wie es im Betrieb gehandhabt wird. Der Arbeitgeber kann diese bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit anfordern. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nur dann verpflichtet ist, wenn er vom Arbeitgeber im konkreten Einzelfall dazu aufgefordert wird. Eine allgemeine Bestimmung im Arbeitsvertrag reicht dafür noch nicht aus. Bei längeren Krankenständen kann der Arbeitgeber nach einem angemessen Zeitraum erneut die Beibringung einer Arbeitsunfähigkeitsbestätigung fordern. Verlangt der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung und übermittelt der Arbeitnehmer diese nicht, so verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung darf aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht keine Angaben über die Art der Erkrankung bzw. die Diagnose enthalten.