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16. 03. 2015, 11:18 | Lesedauer: 4 Minuten Foto: Friso Gentsch / dpa Mit dem warmen Wetter beginnt die Fahrrad-Saison. Damit steigt auch die Gefahr von Unfällen. Die Berliner Polizei gibt Tipps, was Fahrradfahrer beachten sollten. Die Fahrradsaison hat begonnen. Auf den Berliner Straßen sind spürbar mehr Menschen auf zwei Rädern unterwegs. Wir haben bei Polizeihauptkommissar Stefan Drescher nachgefragt, worauf Radler, aber auch Fußgänger und Autofahrer jetzt wieder achten müssen. Abbieger Laut dem Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club geschehen jährlich mehr als 1000 Unfälle, weil Autofahrer einen Radler beim Abbiegen übersehen. Zehn Fahrradfahrer kamen 2014 ums Leben. StVO und Fahrrad: Die Regeln. "Autofahrer dürfen vor dem Abbiegen niemals den Schulterblick vergessen", sagt Stefan Drescher. Radfahrer müssen ihrerseits an Kreuzungen stets daran denken, dass sie von Autofahrern übersehen werden könnten. "Deshalb: Nie blind auf die Vorsicht des Autofahrers zählen, im Zweifel lieber selbst bremsen", sagt Drescher. Einbahnstraßen Manche Einbahnstraßen sind für Radler auch in entgegengesetzter Richtung befahrbar.

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Fahrradfahren erlebt einen Boom: Immer mehr nutzen das Stadt- oder Rennrad, Mountain- oder E-Bike für kurze oder längere Touren. Doch wie beim Autofahren gibt es auch hier einige Regeln, an die sich Fahrradfahrer halten müssen. Was erlaubt ist und was nicht, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen. Außerdem weiß sie, worauf Radler aufgrund von Corona zurzeit besonders achten sollten. Radfahren in Corona-Zeiten Auch bei Radtouren gelten die aktuellen Hygienevorschriften. Das heißt: Mindestens 1, 5 Meter Abstand zu anderen Radfahrern oder Fußgängern halten. Außerdem: die aktuellen Kontaktbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes beachten! Eine Mundschutzpflicht gibt es auf dem Fahrrad nicht. Wer sich dadurch aber sicherer fühlt, kann während einer Radtour problemlos eine Stoffmaske oder ein Tuch über Mund und Nase tragen. "Denn ein Vermummungsverbot wie beim Autofahren gilt beim Fahrradfahren nicht", erläutert Michaela Rassat. Handys erlaubt? Worauf müssen sie jetzt achten radfahrer rechts in english. Die Nutzung des Handys ist während dem Radfahren tabu.

Dies ist aber nur dort gestattet, wo es am blauen Busspur-Schild ausdrücklich mit einem Zusatzzeichen erlaubt wird, wie auf dem Kurfürstendamm. Zebrastreifen Hier hat ein Radler nur dann Vorrecht, wenn er zum Fußgänger wird. Also: Immer absteigen! Autotüren Es ist ein unlösbares Problem für Fahrradfahrer: Einerseits müssen sie sich auf der Straße an das Rechtsfahrgebot halten. Andererseits sollen sie Abstand zu parkenden Autos wahren. Da hilft nur, unterwegs stets mit achtlosen Autofahrern zu rechnen. Helm Eine Helmpflicht besteht nicht. Stefan Drescher rät dennoch dazu. Er empfiehlt außerdem, bei Fahrten in Dämmerung und Dunkelheit helle Kleidung zu tragen, wenn möglich sogar die Warnweste. Fahrradwege Autofahrer wissen oft nicht, welche Gefahren sie schaffen, wenn sie ihr Auto auf Radwegen oder den aufgemalten Schutzstreifen parken. "Radler müssen die Autos in gewagten Ausweichmanövern umfahren", sagt Drescher, "wobei dann wieder auf die Autos von hinten zu achten wäre". 12 Tipps, worauf Fahrradfahrer in Berlin achten sollten - Berliner Morgenpost. Das ist riskant und erleichtert zudem nicht das sowieso schon angespannte Verhältnis zwischen Auto- und Radfahrern.