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Startseite Lokales Landkreis Nienburg Nienburg/Weser Erstellt: 23. 03. 2020 Aktualisiert: 23. 2020, 14:24 Uhr Kommentare Teilen Landkreis - Um die Gefährdung von Bevölkerung und Mitarbeitern durch das sich weiter ausbreitende Corona-Virus zu verringern, reglementiert Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg (BAWN) die Selbstanlieferung von Abfällen. Das teilt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetrieb in einer Pressemitteilung mit. Alle Zentralen Wertstoffhöfe (ZWH), inklusive dem Entsorgungszentrum Nienburg (EZN), für Selbstanlieferer sind nun vorübergehend geschlossen. Der Zentrale Wertstoffhof Uchte bleibt darüber hinaus bis auf Weiteres geschlossen. Ab Montag, 23. Bawn nienburg öffnungszeiten in youtube. März, ist die Selbstanlieferung auf den ZWH in Leese und Hoya sowie beim EZN nur nach Terminvergabe möglich, schreibt der BAWN. Termine werden unter Tel. 0 50 21/92 19-5 55 und 92 19-1 11 vergeben. Jedem Anrufer werde ein Zeitfenster für die gewünschte Anlieferung genannt. So solle sichergestellt werden, dass sich jeweils nur wenige Menschen gleichzeitig im Eingangsbereich und auf dem Gelände aufhalten.

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Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück. Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung). Verfahrensablauf Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich An wen muss ich mich wenden? Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes. Jobs BAWN – Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser. Voraussetzungen Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich Welche Unterlagen werden benötigt? Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Welche Gebühren fallen an? Welche Fristen muss ich beachten? Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich Rechtsgrundlage Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte ElektroG Anträge / Formulare Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An der Steingrube 1 - 3 31582 Nienburg Telefon: 05021 9219-0 Telefax: 05021 9219-299 E-Mail: Homepage: htt­pww­w. ­baw­ Montag bis Freitag 07:15 - 17:00 Uhr Samstag (Dezember bis Februar) 08:00 - 12:00 Uhr Samstag (März bis November) 08:00 - 14:00 Uhr