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Das Gericht verurteilte den Schweizer Hochseilartisten Freddy Nock zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2, 5 Jahren. Der 55-Jährige muss lediglich zehn Monate absitzen. Für den Rest gewährte ihm der Richter einen bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Nock kommt für die Dauer von drei Monaten auf Antrag des Staatsanwalts in Sicherheitshaft. Die Gerichtspräsidentin sagte am Mittwochabend bei der Urteilseröffnung, für einen Schuldspruch müsse der Angeklagte nicht geständig sein. In diesem Fall stehe - wie oft bei häuslicher Gewalt - Aussage gegen Aussage. Es obliege dem Gericht, die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu prüfen. Nock hatte laut Anklage versucht, seine Frau im März 2013 mit einen Kissen zu ersticken. Das Gericht stützte sich auf die Aussagen des Opfers, sagte die Gerichtspräsidentin. Die Frau habe von Beginn an widerspruchsfrei ausgesagt und keine pauschalen Beschuldigungen erhoben. Auch habe sie die Tat nicht erfunden. Die Aussagen des Opfers seien "glaubhaft und authentisch".
Aktualisiert 13. Dezember 2019, 09:30 Freddy Nock muss für 10 Monate ins Gefängnis. Er wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Seine Töchter verteidigen ihn. 1 / 10 Melanie (l. ) und Kimberly (r. ) verteidigen ihren Vater. Tele M1 Das Bezirksgericht Zofingen AG hat Hochseilartist Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Keystone/urs Flueeler Ein Bild aus glücklichen Zeiten (2015): Freddy Nock wartet in Pontresina gemeinsam mit Frau Ximena und Sohn Leo darauf, am Piz Prievlu einen Weltrekord auf einem Drahtseil zu erstellen. Keystone/Gian Ehrenzeller Das Bezirksgericht Zofingen AG hat am Mittwoch den Hochseilartist Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2, 5 Jahren. Er kam per sofort in Sicherheitshaft. Der 55-Jährige muss 10 Monate absitzen. Für die restlichen 20 Monate gewährte ihm das Bezirksgericht den bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren.