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Cannabis Und Führerschein (Ohne Rezept) - Seite 32 - Deutscher Hanfverband Forum

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Drei Jahre stehen theoretisch also auf dem Spiel. Die Praxis: in der Praxis kommt es insbesondere bei der Verwendung von Fotografien nicht sehr häufig zu einer Strafanzeige. Eine solche Anzeige mag das Ziel haben, den Täter überhaupt erst zu ermitteln, weil dieser nicht unter seinem echten Namen postet. Oder es geht gar nicht um die Fotografie selbst, sondern die abgebildete Person einer Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaften und die Polizei ermitteln in diesen Angelegenheiten nicht von sich aus. Denn es heißt auch im Gesetz, dass die Tat nur "auf Antrag" verfolgt wird. Nur in äußerst seltenen Fällen nimmt die Staatsanwaltschaft die Sache wegen des besonderen öffentlichen Interesses selbst in die Hand. Anders kann das sein, wenn die Abbildung pornographisch ist. Darf man CBD Cannabis bei sich haben? (Recht, Polizei, Autofahren). Dann greift § 184 StGB als speziellere Norm und die Behörden ermitteln von selbst. Das geschieht bei einfachen Fotografien allerdings auch eher selten; verfolgt wird das Ganze zumeist nur, wenn es gewerbliches Ausmaß hat.

Dies gilt insbesondere bei schweren Delikten (wie etwa Sexualdelikten oder Mord) sowie auch bei besonders sensiblen Delikten bzw. solchen, die einen ganz besonderen Schutz des Opfers erfordern. In derartigen Fällen wird die Online-Vernehmung daher auch in NRW (jedenfalls zunächst) nicht zum Einsatz kommen. Ebenfalls keine Option ist die Online-Vernehmung aktuell bei einer Vernehmung als Beschuldigter einer Straftat. Lediglich bei einer Vernehmung als Zeuge oder Geschädigter kommt das neue Format zum Einsatz. Vorreiter auch für andere Bundesländer? Ob das neue Vorgehen in NRW künftig auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommen wird, bleibt abzuwarten. Es sprich jedoch viel dafür, dass auch in anderen Teilen Deutschlands die Vorteile der Online-Vernehmung erkannt und entsprechend genutzt werden.