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Natürliche und juristische Personen Die Web-Applikation "Steuerberechnung" ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend. Alle Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Gemeinde wiesendangen steueramt in english. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet. Weiteres Vorgehen siehe unter:
Home Verwaltung Dienstleistungen (ausgewählt) Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur von natürlichen Personen. Zugehörige Objekte Ämter Name Telefon Kontakt Steueramt 052 320 92 28
Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgebenden, vom Veranstalter, vom Versicherer etc., vor der Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird. Weitere Informationen unter: