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(1) Red. Anm. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. Arbeitsstättenrichtlinie asr 5.5. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.
Zurzeit sind 16 Technische Regeln in den ASR aufgeführt. Sie helfen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln an, kann er davon ausgehen, dass er in Bezug auf den Anwendungsbereich der ASR die Vorgaben der ArbStättV einhält (Vermutungswirkung). Weitere Informationen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1. 2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" ASR A1. 3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1. 5/1, 2 "Fußböden" ASR A1. 6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" ASR A1. 7 "Türen und Tore" ASR A1. 8 "Verkehrswege" ASR A2. 1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" ASR A2. 2 "Maßnahmen gegen Brände" ASR A2. 3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ASR A3. 4 "Beleuchtung" ASR A3. 4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" ASR A3. Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) - Lexikon - Bauprof.... 5 "Raumtemperatur" ASR A3. 6 "Lüftung" ASR A4. 1 "Sanitärräume" ASR A4.
An der Spitze der Unfallstatistik der gesetzlichen Unfallversicherung liegen seit vielen Jahren Unfälle auf Fußböden. Mit rund 35 Prozent aller Fußbodenunfälle machen dabei Ausrutschunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten den weitaus größten Anteil aus – gefolgt von Unfällen durch Stolpern, Umknicken und Fehltreten mit 20 bis 25 Prozent. Da von den Einflussgrößen Boden, Schuh und Mensch am zuverlässigsten der Boden beeinflusst werden kann, haben die Berufsgenossenschaften die Anforderungen an die Rutschsicherheit von Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen geregelt.