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Angaben gemäß § 5 TMG Gabe gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Ausbildung im Bergischen Land) Ober der Mühle 30, 42699 Solingen Vertreten durch: Tim Bleckmann (Geschäftsführer) Telefon: +49 (0)212 59901-0 Telefax: +49 (0)212 59901-34 E-Mail: Webseite: Registereinträge: Jugendberufshilfe und Sozialarbeit e. V Eingetragen beim Amtsgericht Solingen, Registernummer: VR 26138 Vorstand: Hans-Werner Bertl, Ulrich Hartkopf, Peter Weiner Die Gesellschaften der Jugendberufshilfe und Sozialarbeit e.

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Die Schulsozialarbeiterinnen führt auch spezielle Klassenangebote in Form von einzelnen Unterrichtsstunden oder Projekttagen durch, wenn die Stimmung in der Klasse schlecht ist oder es zu speziellen Problematiken kommt.

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Jugendarbeit findet auch an Schulen statt. Wenn Du also an Deiner Schule Sorgen hast, Dich irgendetwas plagt, Du Stress mit Deinen Kumpels, Deiner Liebe, Deinen Eltern, einem Lehrer usw. hast, kann es Dir helfen mit jemandem zu reden, der Dich unterstützen kann und an Deiner Seite gibt es an fast allen städtischen Schulen die Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeiter*innen haben Schweigepflicht, auch der Schule und Deinen Eltern gegenüber! Schwanger was tun? (Gesundheit und Medizin, Schwangerschaft). Sie hören Dir zu, und überlegen mit Dir gemeinsam was zu tun ist. Wer ist an Deiner Schule Schulsozialarbeiter*in? Schau doch einfach mal vorbei…! Rechtsgrundlage: § 13 Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Schulsozialarbeit versteht sich als ein professionelles, sozialpädagogisches Angebot, welches durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule dauerhaft im Schulalltag verankert ist.

Dürfen Schulsozialarbeiter Etwas An Die Eltern Erzählen Trotz Schweigepflicht? (Schule, Drogensucht)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verursacht nicht nur in der Sozialen Arbeit Unsicherheit, auch wenn die Datenschutzanforderungen schon länger gelten und Sozialarbeiter wissen sollten, wie mit Informationen aller Art zu verfahren ist. Wofür werden personenbezogene Daten erhoben, unterliegen dem Sozialarbeiter anvertraute Geheimnisse der Schweigepflicht, besteht Anzeigepflicht bei bekannt gewordenen Straftaten, oder ist vor Gericht durch Zeugnisverweigerung das Verschweigen bestimmter Sachverhalte statthaft? Wir wollen nachfolgend auf einige Eckpunkte in der täglichen Arbeit hinweisen. Dürfen Schulsozialarbeiter etwas an die Eltern erzählen trotz Schweigepflicht? (Schule, Drogensucht). Fakt ist: In der Sozialen Arbeit sind Datenschutz und Schweigepflicht entscheidende Bedingungen für die Begründung und Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter und Klient. Das heißt aber nicht, dass damit automatisch das Einverständnis des Klienten zur Weitergabe anvertrauter Daten gegeben ist, auch nicht, um Verfahrensabläufe zu erleichtern. Darüber hinaus treffen in der Sozialarbeit komplexe Rahmenbedingungen und Interessenlagen aufeinander.

Frage: "Der Klassenlehrer hat mir in einem Gespräch eröffnet, dass mein Kind immer wieder negativ im Schulalltag auffällt. Ich kann das gar nicht glauben, da mein Kind zu Hause keinerlei Probleme macht. Was kann ich tun? Antwort: Suchen Sie das Gespräch mit dem Klassenlehrerund sagen Sie ihm dass Sie nicht wissen, warum Ihr Kind sich so verhält, und wie die Situation zu Hause aussieht. Wahrscheinlich finden Sie gemeinsam einen Weg, das Problem zu lösen. Selbstverständlich können Sie auch die Schulsozialarbeit zu Rate ziehen. Diese kennt Ihr Kind und kann sich mit ihrem Fachwissen beratend einbringen. Sogenannte "Runde Tische", bei denen alle Beteiligten gemeinsam nach Lösungen suchen, haben sich in solchen Fällen bewährt. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Schulsozialarbeit. Frage: "Mein Kind geht nicht gerne in die Schule, da es von Mitschülern geärgert wird. Was kann ich tun? " Antwort: Nehmen Sie Kontakt mit der Schulsozialarbeit auf. Diese kann gemeinsam mit Ihnen die Situation analysieren.