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Sehr geehrte Ratsuchende, ob Ihr Vermieter die Miete zuzüglich Umsatzsteuer von Ihnen verlangt, hat nichts damit zu tun, dass Sie ab dem Jahr 2016 umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind. Es kommt auf den Umsatz des Vermieters an. Auto abgestellt beim Kumpel in einer Halle, Vermieter möchte es mir in Rechnung stellen, darf er das? (Mietrecht). Da Ihre Miete zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist, hat Ihr Vermieter – wie bei gewerblichen Mietern üblich – für die grundsätzlich umsatzsteuerfreie Vermietung gemäß § 9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert. Dies ist für den Vermieter sinnvoll, da er so aus Eingangsleistungen Vorsteuerabzug gelten machen kann. Solange Ihr Mietvertrag nicht geändert wird, müssen Sie daher auch als Kleinunternehmer die Miete zuzüglich Umsatzsteuer an Ihren Vermieter zahlen. Sie haben als Kleinunternehmer aber keinen Vorsteuerabzug, sodass die Miete und die zu zahlende Umsatzsteuer zu 100% Aufwand / Kosten für Sie sind. Eine umsatzsteuerfreie Vermietung ist für den Vermieter in der Regel nachteilig, da gerade bei Gewerbeimmobilien der Schaden durch den fehlenden Vorsteuerabzug sehr hoch sein kann.

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Keiner hier, der sich damit auskennt? # 9 Antwort vom 17. 2013 | 14:54 quote: Keiner hier, der sich damit auskennt? Ich wiederhole mich gerne, wenn ich schreibe, dass hier ein Forum für Mietrecht ist. Für anwaltliche oder steuerliche Fragen solltest du die entsprechenden Berufsinhaber befragen. # 10 Antwort vom 17. 2013 | 15:25 Von Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2066x hilfreich) quote: Ich privat vermiete mir als Kleingewerbetreibender, die Halle unter. Das ist nicht möglich, RMHV hat schon darauf hingewiesen. Das nennt sich Konfusion, Identität von Gläubiger und Schuldner, Vermieter = Mieter. Dem Finazamt ist es aber egal wegen der Betriebsausgaben. Mietvertrag halle gewerblich un. Da kommt es nur darauf an, ob die Ausgaben durch den Betrieb veranlsst sind, welche Überschrift der Mietvertrag trägt spielt keine Rolle. # 11 Antwort vom 17. 2013 | 17:07 Also ich bleib dabei, ich könnte eine als Privatperson gemietete Halle an mich als z. B. Geschäftsführer einer von mir gegründeten GmbH (o. ä. ) untervermieten. # 12 Antwort vom 17.

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Frage vom 27. 3. 2022 | 17:07 Von Status: Frischling (31 Beiträge, 2x hilfreich) Darf der Vermieter eine Gewerbehalle mit Eternit Dach vermieten? Hallo zusammen, Meine Frau und ich haben vor einiger Zeit eine Gewerbehalle Gewerblich angemietet. Seit einiger Zeit haben wir atemweg Beschwerden. Das komplette Dach der Halle besteht aus Eternit Platten, ohne Isolierung etc. wir gucken direkt auf die platten drauf. Der Vermieter meinte damals diese wären asbestfrei, jedoch sind die Platten erst ab 1990 asbest frei und das Dach scheint sehr alt zu sein ich finde auch keine Kennzeichnung auf den Platten. Meine Frage, ich will nur noch aus dieser Halle raus, da es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Wie gehe ich am besten vor? Wenn es tatsächlich eternit Platten sind, dürfte der Vermieter die Halle überhaupt an uns vermieten? Können wir sofort raus und evntl. Schadenersatz fordern? Großbrand in Papierfabrik: Ursache steht fest - Neustadt - DIE RHEINPFALZ. Falls sich bestätigt das es Asbest haltiger eternit ist? Danke vorab für eure Unterstützung. -- Editiert von belair57 am 27.

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Wer ein Laden­lokal, ein Büro oder einen anderen Gewer­beraum mieten will, sollte sich vor dem Unter­schreiben des Mietver­trages eingehend mit diesem befassen. Denn Gewer­be­miet­verträge unter­scheiden sich stark von Mietverträgen für Wohnräume – und können so manchen Fallstrick enthalten. Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, unterliegt vielen Pflichten. Gleichzeitig können private Mieter aber auch zahlreiche Rechte beanspruchen. Im Gegensatz dazu enthält das Gewerbemietrecht nur wenige rechtliche Vorgaben. Das hat zur Folge, dass sich Gewer­be­miet­verträge relativ frei aushandeln lassen. Gewerblicher Mieter wird Kleinunternehmer | yourXpert. Im Streitfall gelten nur die vertrag­lichen Verein­ba­rungen. Auf andere recht­liche Vorgaben können sich die Parteien kaum berufen. Dem Gewerbemietvertrag und seinem Inhalt kommt also eine enorme Bedeutung zu. Daher ist es wichtig, sich als gewerbetreibender Mieter Zeit bei der Entscheidung für eine Immobilie zu lassen und bei den Verhandlungen rund um den Mietvertrag sehr sorgfältig zu sein. Schließlich sind Gewerbetreibende an den vereinbarten Mietzeitraum gebunden, den der Vertrag vorsieht – selbst dann, wenn ihr Geschäft oder Büro nicht so gut läuft, wie sie erhofft haben.

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Es befindet sich nur diese Platten über uns, keine Isolierung, nichts. Teilweise diese gebrochen und mit irgendetwas zugeschmiert worden. # 8 Antwort vom 27. 2022 | 20:21 Wenn es tatsächlich eternit Platten sind, dürfte der Vermieter die Halle überhaupt an uns vermieten? ich meine wenn es sich um asbesthaltige defekte eternit Platten sind. Sie haben überall Löcher und Risse, es tropft auch hinein. # 9 Antwort vom 27. 2022 | 20:23 Raus könnt ihr sofort. Schadenersatz fordern geht auch, aber die Frage ist, ob der Schaden ein Schaden von den Dachplatten aus Eternit ist. Signatur:, richtig, denn wenn es asbesthaltige defekte Platten sind, habe ich gehört, da hört der spass auf. Daher meine Frage # 10 Antwort vom 27. Mietvertrag halle gewerblich de. 2022 | 20:27 Wenn es tatsächlich eternit Platten sind, dürfte der Vermieter die Halle überhaupt an uns vermieten? ich meine wenn die Platten asbesthaltig sind, da diese erheblich beschädigt sind und Fasern freigesetzt werden. # 11 Antwort vom 27. 2022 | 20:28 Von Status: Schüler (331 Beiträge, 45x hilfreich) "Habe ich gehört" ist immer schei.. e...... Nochmal: asbesthaltige Eternitplatten sind völlig unproblematisch - solange keine mechanische Einwirkung erfolgt die Staub freisetzt (bohren, sägen, schleifen,... ).

Frage vom 16. 10. 2013 | 15:16 Von Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich) Privat gemietete Halle, selbst gewerblich vermiet. Hi, ich bin ganz neu hier und sag erstmal Hallo! Habe da mal eine Frage zum Mietrecht. Kann ich eine privat gemietete Halle, an mich selbst gewerblich untervermieten? Was gibt es zu beachten? Danke LG ----------------- "" # 1 Antwort vom 16. 2013 | 15:48 Von Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1451x hilfreich) Zuerst einmal benötigst du dafür die Genehmigung des Eigentümers. # 2 Antwort vom 16. 2013 | 15:50 Gehen wir davon aus ich habe diese. # 3 Antwort vom 16. 2013 | 15:51 Dann holst du dir aus dem Schreibwarenladen einen Gewerbemietvertrag und füllst ihn aus. Mietvertrag halle gewerblich in pa. Was für steuerrechtliche Dinge zu beachten sind, kann ich dir jedoch nicht so genau sagen. # 4 Antwort vom 16. 2013 | 15:56 Von Status: Lehrling (1170 Beiträge, 464x hilfreich) Mit sich selbst kann man keine Verträge abschließen. Die Frage einer Erlaubnis des Vermieters nach § 540 BGB für eine Gebrauchsueberlassung an Dritte stellt sich damit nicht.

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