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© VHS Lennetal Im Sommer 2016 weitete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" auf junge Geflüchtete zwischen 18 und 26 Jahren aus. Mit der zusätzlichen Förderung unter dem Titel "Kultur macht stark plus" reagierte das Ministerium auf den gestiegenen Bedarf an integrativen Angeboten speziell für diese Zielgruppe. Gerade junge Asylsuchende, die nicht mehr zur Schule gehen, finden zu wenig Ansprache. Oft müssen sie eine längere Zeit überbrücken, bis sie eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit aufnehmen können. Angebote kultureller Bildung sind daher eine gute Möglichkeit, Land, Kultur und Sprache besser kennenzulernen – und die Erlebnisse der Flucht ein Stück weit aufzuarbeiten. Seit Sommer 2016 konnten rund 720 solcher Maßnahmen gefördert werden. Bis Ende 2018 stellt das Bundesministerium dafür insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Auch "Kultur macht stark plus" wird mithilfe von Programmpartnern umgesetzt.
"Kultur macht stark" im Film Wie motivierend, kreativ und facettenreich das Förderprogramm wirkt, zeigen informative Kurzfilme. Angebote in der Nähe "Kultur macht stark"-Projekte finden bundesweit statt. Welche Bildungsangebote Kindern und Jugendlichen aktuell zur Verfügung stehen und wo Bündnisse aktiv sind, sehen Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben mit besten Grüßen Die Servicestellen "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"
Die Aktionen werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mind. drei Akteur*innen durchgeführt. Die Aktionen sollen neu und zusätzlich sein, d. h. sie dürfen nicht in gleicher Form vorher stattgefunden haben. Die Aktionen werden im außerschulischen Bereich durchgeführt, Schulen können jedoch Kooperationspartner*innen sein. Die Aktionen sollen vor Ort von ehrenamtlichen Personen durchgeführt oder begleitet werden, um die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke zu fördern. Daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert.
Für ein renommiertes Verlagshaus verantwortet sie die Publikation zertifizierter Fortbildungen für Mediziner. Quellen: Bundesverband der Frauenärzte e. V. : (Abruf: 19. 11. 2019) Dorsch, V. et al. : Orientierung durch Leitlinien - Verantwortung für Psychopharmaka in der Schwangerschaft. DNP - Der Neurologe & Psychiater 2014; 15:48–54 Glover, V. Warum nicht bücken und strecken in der SS ?. : Prenatal stress and its effects on the fetus and the child: possible underlying biological mechanisms. Adv Neurobiol. 2015;10:269-83. doi: 10. 1007/978-1-4939-1372-5_13. Kraus, E. : Impact of Psychosocial Risk Factors on Prenatal Care Delivery: A National Provider Survey. Matern Child Health J (2014) 18:2362–2370 Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): (Abruf: 19. 2019)
"§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.