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  1. Babygalerie: Kath. Marienkrankenhaus GmbH - ein Service von Baby Smile
  2. Babygalerie: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein - ein Service von Baby Smile

Babygalerie: Kath. Marienkrankenhaus Gmbh - Ein Service Von Baby Smile

[1] Alle Vorgaben finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein. Weitere interessante Informationen: Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: Keine Angst vor Krankenhausbehandlungen oder Klinikgeburten Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: Schwangere sollen Impfangebot unbedingt nutzen!

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Bürgerservice Dienstleistungen von A-Z Leistungsbeschreibung Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte. Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck An wen muss ich mich wenden? An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. Babygalerie: Kath. Marienkrankenhaus GmbH - ein Service von Baby Smile. Welche Unterlagen werden benötigt? Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf.

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