mvsicly.com

Allgemeine Zeitung Mainz Stellenanzeigen

Antrag Auf Leistungen Zur Sicherung Des Lebensunterhalts

Ich lebte selber mal in einer Bedarfsgemeinschaft. War unter 25. Alles musste immer über den Haushaltsvorstand laufen. Also wurden Leistungen lediglich auf das Konto des Haushaltsvorstandes überwiesen. Wieso solltest du nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören? Gerade weil du keine Leistungen bezahlst "haftest du mit". Es zählt eben das gemeinsame Haushaltseinkommen. Jobcenter verlangt Lohnabrechnung obwohl ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, wie gehe ich vor? (Recht, Hartz IV, Anwalt). Legst du die Nachweise nicht vor, können die Baranteile bis zur Klärung sowieso einbehalten werden. Wenn du nicht herangezogen werden willst, musst du eben ausziehen. So lange du in der gleichen Wohnung lebst, gehörst du zur Gemeinschaft und musst deinen Verdienst offenlegen. Und ja, dann werden die Leistungen insgesamt gekürzt, du zahlst für die anderen mit.

Antrag Auf Leistungen Zur Sicherung Des Lebensunterhalts 6

Wie viele Personen leben im Haushalt und was muss an Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden? Wenn Du zwischen 18 und 24 bist, stünde dir derzeit Bedarf von 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dein Kopfanteil von der Warmmiete, bei angenommen 3 Personen also 1/3 von der gesamten Warmmiete. Angenommen diese würde bei 750 Euro liegen, dann wären das jeweils 250 Euro und dein Bedarf würde dann bei min. Antrag stellen - Jobcenter Oberhausen. 610 Euro liegen. Es würde dann angenommen schon ein Brutto von min. 1200 Euro ausreichen und ein Netto von um die 950 Euro, damit Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest und nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter gehören würdest. Du könntest dann Haushaltsgemeinschaft mit deiner Mutter bilden, wenn ihr gemeinsam wirtschaften würdet. Als Kind bist Du deiner Mutter und deinem Bruder schon gar nicht zum Unterhalt verpflichtet, zumindest im ALG - 2 Bezug nicht. Deine Mutter soll dem Jobcenter schreiben das Du keine Angaben zu deinem Einkommen und Vermögen machst, getrennt gewirtschaftet wird und sie keine finanzielle Unterstützung von dir bekommt.

Damit betraut sind dann die Jobcenter und Sozialämter und nicht mehr die Ausländerbehörde", erläutert Sozialdezernent Matthias Kahl. Lesen Sie auch Loading...