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Durch die Hitzentwicklung kam der neu verlegte Parkettboden zu Schaden. Der Versicherer musste diesen Sengschaden regulieren. Feuer-/Nutzwärmeschäden Familie S. will einen gemütlichen Abend verbringen. Ein Feuer im offenen Kamin soll zur guten Atmosphäre beitragen. Aus einem nicht erklärbaren Grund kommt es zu einem Kaminbrand. Ableitungsrohre Die Ableitungsrohre der Familie Sch. werden bis zum Hauptkanal überprüft. Zwei Rohrbrüche und eine Axialverschiebung werden festgestellt. Die beiden Rohrbrüche werden anteilig reguliert. Wie auch die Kosten für die Verkehrssicherungsmassnahmen. Fahrzeuganprall Ein Lkw fährt in das 40 Jahre alte Haus von Herrn H.. Der Schaden beläuft sich auf ca. 43. 000 EUR. Die Kfz. Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse, grobe Fahrlässigkeit. -Haftpflichtversicherung ersetz Herrn H. von der Reparaturrechnung den Zeitwert in Höhe von 16. 500 EUR. Da Herr H. sein Haus zum Neuwert versichert hat, ersetzt seine Wohngebäudeversicherung den Rest in Höhe von 26. 500 EUR. Grobe Fahrlässigkeit Frau Z. hat auf dem Herd Fett erhitzt und die Küche verlassen.
ZUM GV VERGLEICH Kürzungen im Schadensfall Die häufigsten Ursache, dass eine Gebäudeversicherung die Leistung im Schadensfall kürzt, ist eine grobe Fahrlässigkeit. Viele Versicherungen zahlen in diesem Fall gar nicht oder übernehmen nur einen Bruchteil der Kosten. Bei einer vorsätzlichen Handlung wird die Leistung im Schadensfall sogar komplett verweigert. Versicherungen sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz dazu berechtigt. Aber wie können sich Versicherte optimal absichern, damit sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben? Ein Verbraucher kann die Verweigerung einer Leistung verhindern, indem er bei einem Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung einen Tarif wählt, der einen vollständigen Verzicht der groben Fahrlässigkeit durch die Versicherungsgesellschaft beinhaltet. Wohngebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit. Fehler vermeiden Oftmals ist es Versicherten gar nicht bewusst, dass sie sich grob fahrlässig verhalten. Unbeaufsichtigte brennende Kerzen, Feuer im offenen Kamin, gekippte Fenster oder nicht verriegelte Fenster oder Türen, sind typische Beispiele für das falsche Verhalten von Versicherten.
Feuer Bei Familie K. gerät der Adventskranz ind Brand. Das Feuer setzt das Zimmer in Brand. Zerstörte Türen und Fenster, Tapeten und verklebte Böden werden ersetzt. Leitungswasser Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie N. unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Auch die Folgekosten für Tapeten etc. werden übernommen. Sturm/Hagel Ein Sturm deckt das Dach vom Haus von Herrn B. ab. Die Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne. Elementar-Überschwemmung Durch Sturm mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie L. überflutet. Grobe fahrlässigkeit wohngebäudeversicherung. Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Der Estrich ist gebrochen und die Heizung hat Schaden genommen. Im Rahmen der Elementarversicherung "Überschwemmung durch Regen" werden die Kosten abzgl. der Selbstbeteiligung übernommen. Explosion Im Haus der Familie M. explodiert die Gasleitung.
Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt die Kosten für: die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. Garagen oder Schuppen) die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes den eventuellen Abriss des Gebäudes Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können mitversichert sein. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich aus verschiedenen Faktoren. Zum Beispiel aus Größe und Ausstattung des Gebäudes der Bauartklasse des Hauses (Massivhaus, Holzhaus oder Fertighaus) den versicherten Gefahren (Feuer wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, weitere Elementargefahren) dem gewählten Tarif (Kompakt, Komfort, Premium) und zusätzlichen Bausteinen (Haustechnik, Photovoltaik und PremiumPlus) Ihr Berater ermittelt nach einem gemeinsamen Gespräch Ihren individuell angepassten Versicherungsschutz und macht Ihnen ein persönliches Angebot.
Aufgrund einschlägiger Gerichtsurteile lässt sich in den verschiedenen Versicherungssparten einschätzen, ab wann eine grob fahrlässige Verhaltensweise vorliegt. Auch für die Wohngebäudeversicherung gibt es viele Beispiele, die Orientierung geben. Weil sich in der Regel die Wohngebäudeversicherung aus einer Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-Police zusammensetzt, sollten Sie als Versicherungsnehmer für jeden dieser Bausteine mögliche Grenzen zur groben Fahrlässigkeit im Blick behalten. Feuerversicherung Die Feuerversicherung deckt Schäden ab, die durch Brand oder Blitzeinschlag entstehen. Als Hauseigentümer müssen Sie stets darauf achten, dass das Risiko eines Feuerschadens so gering wie möglich bleibt. Das betrifft vor allem zwei Bereiche: So lange Sie im Haus sind, müssen Sie mit offenem Feuer oder feuergefährlichen Stoffen so vorsichtig wie möglich umgehen. Wenn Sie das Haus verlassen, dürfen keine unbeaufsichtigten Hitze- oder Feuerquellen vorhanden sein. Beispiel: An einem Adventskranz brennen noch Kerzen, nachdem die Eigentümer das Haus verlassen haben.
Doch wie weit geht diese Sorgfaltspflicht und welche genauen Bestandteile beinhaltet sie? Genau in diesen Fragen liegt der Sachverhalt, welcher vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Konkret geht es um den folgenden Fall: Wasserschlauch zur Spülmaschine platzt Während die Besitzer auf einer dreiwöchigen Urlaubsreise waren, kam es in einem Einfamilienhaus zu einem erheblichen und dementsprechend teuren Wasserschaden. Als Ursache für den Wasserschaden stellte sich ein Zuleitungsschlauch zum Geschirrspüler heraus, der während der Abwesenheit der Hausbesitzer infolge des Wasserdrucks geplatzt war. Die Besitzer hatten nicht daran gedacht, das Absperrventil der Kaltwasserzuleitung zur Spülmaschine zu schließen, bevor sie ihren Urlaub antraten. Dies hielten sie nach den Versicherungsbedingungen auch nicht für notwendig und forderten die Gebäudeversicherung daher dazu auf, den Schaden zu regulieren. Die Versicherung verweigerte dies, woraufhin sie von den Hausbesitzern verklagt wurde.