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Protokoll Abnahme Gemeinschaftseigentum

Letztendlich kehrt sich nach der Abnahme die Beweislast für einen behaupteten Mangel an dem errichteten Bauvorhaben um, d. h. nunmehr müssen Sie beweisen, daß ein angeblicher Mangel vorliegt. Wirtschaftliche Mängel bewirken, daß die gesamte Bauleistung mangelhaft ist, da diese zu den Hauptleistungspflichten zählen. Es gelten daher auch hier die Gewährleistungen entsprechend den technischen Mängeln. Obgleich keine strengen Formvorschriften an die Bauabnahme bestehen, dienen üblicherweise Abnahmeprotokolle mit Abnahmevermerk der späteren Beweisbarkeit der Abnahme am sichersten. 3. Verweigerung der Abnahme - Vertragsstrafen Immer wieder wird die Auffassung vertreten, Mängel an der Bauausführung hinderten die Abnahme. Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Diese Meinung ist jedoch nicht zutreffend. Es kommt vielmehr darauf an, daß die Bauleistung funktionell fertiggestellt ist. Das Bauwerk muß entsprechend der vereinbarten Zweckbestimmung (bspw. Wohnzweck) fertiggestellt sein. Fehlen noch unerhebliche Teilleistungen, so hindert das die Abnahme nicht.

  1. Gewährleistung: Abnahme des Gemeinschaftseigentums in der WEG durch "Nachzügler" - Wentzel Dr. – Immobilien seit 1820
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  3. Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Gewährleistung: Abnahme Des Gemeinschaftseigentums In Der Weg Durch &Quot;Nachzügler&Quot; - Wentzel Dr. – Immobilien Seit 1820

Liegen Mängel oder Baufehler vor, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern? Ist das Objekt bei schlüsselfertiger Erstellung überhaupt bezugsfertig? Wie groß ist der Schaden durch den Mangel und welcher Betrag kann einbehalten werden? Wie viel Zeit muss ich dem Auftragnehmer für die Mängelbeseitigung einräumen? Sind in das Abnahmeprotokoll Vorbehalte aufzunehmen, z. B. bzgl. Gewährleistung: Abnahme des Gemeinschaftseigentums in der WEG durch "Nachzügler" - Wentzel Dr. – Immobilien seit 1820. Vertragsstrafen wegen bereits gerügter aber noch nicht beseitigter Mängel oder aufgrund von Schadensersatzansprüchen? Welche Unterlagen muss der Auftragnehmer bei der Abnahme übergeben? Sind noch Leistungen geschuldet, auch wenn sie nicht in der Leistungsbeschreibung stehen? Bei Großprojekten und generell im Schlüsselfertigbau geht es meistens um die Frage, ob die Leistung im Wesentlichen fertig gestellt ist und ob eine uneingeschränkte Bezugsfertigkeit gegeben ist. Frage ist auch, ob der Mangel oder die Mängel als unwesentlich anzusehen sind und deshalb eine Abnahme nicht verweigert werden kann.

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Damit, so die konsequente Logik des Bundesgerichtshofes, hat der Lauf der Gewährleistungsfrist aus diesen "Nachzügler- Erwerberverträgen" aber niemals zu laufen begonnen. In der Entscheidung vom 12. Mai 2016 hat sich der Bundesgerichtshof dann auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob diese Nachzügler-Erwerber das Gemeinschaftseigentum nicht zumindest stillschweigend, also konkludent, durch Ingebrauchnahme abgenommen hätten. Das verneint der Bundesgerichtshof. Denn diese Nachzügler-Erwerber waren ja davon ausgegangen, dass die Klausel im Vertrag wirksam sei. Die Ingebrauchnahme konnte also keinen stillschweigenden Abnahmewillen beinhalten. NERTHUS - Aus Verwaltung wird Management. Wenn ein Eigentümer also meint, er sei an eine bereits erfolgte Abnahme gebunden, kann die Ingebrauchnahme des Gemeinschaftseigentums durch ihn keinen Abnahmewillen zum Ausdruck bringen. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass solche Klauseln, wie sie hier vom Bundesgerichtshof zu entscheiden waren, heute noch in der Bauträgerverträgen verwendet werden.

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Die Auslegung des Begriffs "unwesentliche Mängel" obliegt letztendlich dem Bausachverständigen und den Gerichten. Nach § 12 Nr. 4 der VOB wird explizit erwähnt, dass jede Partei bei der Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Abnahme. Sie erreichen das Sachverständigenteam unter der Telefonnummer 089 3297 8630.

Im letzten Falle hätten Sie im Falle der Unterzeichnung durch den Verkäufer (Bauträger) gleichzeitig auch ein Schuldanerkenntnis über den verwirkten Betrag der Vertragsstrafe, was Ihre Position noch verbessern würde. Allerdings wird der Bauträger sich möglicherweise weigern, solches zu unterzeichnen. Wichtig und ausreichend ist im Prinzip, dass Ihre Vorbehaltserklärungen mit in das zu erstellende Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Es handelt sich um empfangsbedürftige Willenserklärungen, so dass sie auch zugehen müssen, was am besten durch die Unterzeichnung nachzuweisen ist. Sie sollten den Bauträger daneben schriftlich unter angemessener Fristsetzung (Vorschlag: zwei Wochen) zur Zahlung der Vertragsstrafe auffordern. Eine Rechnung ist in der Regel nicht erforderlich, nur eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Etwas anderes könnte sich aber aus dem Bauträgerkaufvertrag ergeben. Sollte der Bauträger nicht fristgerecht zahlen, können Sie dann einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen.