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1. Sicherung der Vermögensnachfolge Zur Gestaltung der Nachfolge im Hinblick auf privates und/oder betriebliches Familienvermögen ist die Gründung einer Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument. Sie schützt vor der Zerschlagung von Unternehmen und Vermögenswerten durch die Erben, und spart darüber hinaus auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer. 2. Warum eine Familiengesellschaft? Familienpool ab welchem vermogen al. Jeder Unternehmer möchte möglichst noch zu Lebzeiten sein Familienvermögen durch eine gesicherte Nachfolgeregelung erhalten. Das eigene Unternehmen soll möglichst an die Erbengeneration übergeben werden, ohne dass es im Erbfall dann durch die Erben, etwaige Scheidungen oder durch Gläubiger zerschlagen werden kann. Dabei erstreckt sich dieses Sicherungsbedürfnis oftmals nicht nur auf das eigene Unternehmen. Auch das Privatvermögen, etwaige Beteiligungen, Immobilien sowie privates Geld- und Wertpapiervermögen, sollen durch eine optimale Nachfolgeregelung gesichert und erhalten werden.
Werden die Vermögenswerte in Kapitalgesellschaften eingebracht, wird steuerliches Betriebsvermögen begründet. Eingebracht werden können Mehrfamilienhäuser. Einfamilienhäuser, Grundstücke, Kunst- oder sonstige Wertgegenstände, Bargeld, Kontoguthaben, Beteiligungen und jede Art beweglicher Gegenstände. Welche Gesellschaftsform zu wählen ist, hängt damit von den beteiligten Personen ab, der Höhe des zu übertragenden Vermögens und steuerlichen Aspekten. Wie funktioniert ein Familienpool (Familiengesellschaft)? Das Familienvermögen wird von der Elterngeneration in eine gewerblich geprägte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Grunderwerbssteuer fällt hierbei nicht an. Familienpool | Notare am Marktplatz 24. Die Gesellschaftsanteile können dann in einem weiteren Schritt teilweise auf die Kinder schenkweise übertragen werden. Die Übertragung des Familienvermögens wird dann ausschließlich nur noch durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern bzw. durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten gesteuert.
b. Nachteile des Nießbrauchs i. Verfügungsbeschränkungen Auf der anderen Seite kann der Erblasser nach Übertragung nicht mehr über die Immobilie verfügen, da seine Erben ab der Übertragung neue Eigentümer geworden sind. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch die Erben nicht frei über die Immobilie verfügen können, da etwa ein mit Nießbrauch belastetes Haus nur schwer verkauft oder beliehen werden kann. ii. Pflichtteilsergänzungsansprüche Schließlich verhindert die Einrichtung eines Nießbrauchsrechts auch, dass die Immobilie aus der Pflichtteilsberechnung genommen werden kann. Nachteile und Risiken. Gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bleiben Schenkungen bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen weiterer Erben unberücksichtigt, sobald nach der Schenkung ein Zeitraum von zehn Jahren vergangen ist (so genannte 10-Jahres-Frist). Überträgt der Erblasser jedoch eine Immobilie an einen Erben und lässt sich einen Nießbrauch einräumen, läuft diese Frist nicht an. Grundlage für diese Ausnahme bildet die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1994 (BGH IV ZR 132/93).
Schutz vor Gläubigern des Schenkers und der Beschenkten Sicherung der Altersvorsorgewie bei der konventionellen Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Dem Schenker bleiben Einnahmen aus dem Vermögen bis zu seinem Lebensende erhalten Erhebliche Ersparung von Notar‑, Registergebühren. Keine Grunderwerbssteuer. Vermögensübertragung mit dem Familienpool. Flexible Minimierung der Transaktionskosten Frühzeitige Beteiligung von Minderjährigen ohne Risiko Schaffung von neuem AfA-Volumen für vermietete Grundstückswerte durch Nutzung des AfA-Step-Up (nur gewerblich geprägter Familienpool). Welche Nachteile hat der Familienpool? Welche Alternativen gibt es?