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Was kann ich tun? Ist es mein Fehler? Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!? Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist! ). Dachfenster undicht wer zahlt zu. Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte.

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Ich gehe dabei davon aus, dass es sich bei Ihnen um alte, eventuell auch noch Holzfenster, handelt. # 2 Antwort vom 16. 2006 | 09:54 Hallo, ja, es sind Holzfenster. Werde dann ma lden Verwalter anrufen # 3 Antwort vom 16. 2006 | 10:06 Von Status: Praktikant (879 Beiträge, 243x hilfreich) # 4 Antwort vom 16. 2006 | 11:51 Von Status: Unbeschreiblich (42389 Beiträge, 15161x hilfreich) Ja, Fenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum. # 5 Antwort vom 16. 2006 | 12:52 # 6 Antwort vom 16. 2006 | 13:59 Fenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, weil die Außenseite für "alle" sichtbar ist. Allerdings gibt es Gemeinschaften, die intern mal eigene Regelungen getroffen haben (z. Undichtes Dach – wer zahlt den Schaden an den Möbeln? · lex4you. B. jeder tauscht nach Bedarf auf eigene Kosten aus). Ob dieses Regelung vor Gericht Bestand hätte, kann ich nicht beurteilen, hoffe aber in unserer Anlage klagt deswegen nie jemand;) # 7 Antwort vom 21. 2006 | 23:08 Von Status: Master (4099 Beiträge, 617x hilfreich) Energiepässe sind schon pflicht???? # 8 Antwort vom 22.

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Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann... Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren! )... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht! Undichte Fenster – die Rechte des Mieters › Tipps - Anleitungen und Ratgeber. Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten"... - Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein... Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.

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Zudem verringern sich so Ihre Chancen auf eine Mietzinsminderung wegen des undichten Daches. (vgl. Schimmel in der Wohnung) Als Eigentümerin melden Sie den Schaden am Gebäude insbesondere Ihrer Gebäudeversicherung. Anders als die Hausratversicherung ist diese in den meisten Kantonen obligatorisch.

Hallo zusammen Hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben: Wir wohnen in einen MFH. Zuoberst ist eine Attika Wohnung mit Terasse rundum. Zunächst sehr schön Nun das Problem dass bei uns (wir wohnen direkt unter der Attika Wohnung) Wasser eintritt, irgendwo auf der Terasse ist anscheinend die "Folie" unter den Platten auf der Terasse defekt oder so. Uns wurde gesagt dass auf diese Folie oder wie auch immer nur 10 Jahre Garantie sind, das Haus ist aber Baujahr 1995. Nun soll die ganze Terasse aufgemacht werden um diese Folie zu kontrollieren / oder auszuwechseln. Wie gesagt, "Garantie" ist abgelaufen. Wasserschaden durch undichte Fenster - frag-einen-anwalt.de. Nun sollen die Eigentümer den Schaden bezahlen!! Aber es kann doch nicht sein dass ein Dach nach 11 Jahren schon undicht ist?? Ich finde dann war die Arbeit einfach Pfusch! Kann man da evt. auf den Architekten oder so zurückgreifen? Jemand Erfahrung oder ähnliche Probleme? Vielen Dank für Eure Hilfe Danny

Wie gut die Chancen stehen, dass sich Mieter und Vermieter einigen und eine schnelle Lösung finden, hängt von der Ausgangssituation ab. Weniger gut sieht es aus, wenn die Fenster bereits zu dem Zeitpunkt, als der Mieter eingezogen ist, offensichtlich nicht in Ordnung waren. Wurden die schadhaften Fenster im Übergabeprotokoll nicht festgehalten oder haben Mieter und Vermieter den Zeitraum für einen Austausch nicht schriftlich vereinbart, kommt nämlich § 536b BGB zum Tragen. Demnach kann der Mieter die Miete nicht einfach mindern oder einen Austausch auf Kosten des Vermieters verlangen, wenn dem Mieter der Mangel bei Vertragsabschluss bekannt war und er ihn ohne weitere, schriftliche Vereinbarungen angenommen hat. Anders sieht es aus, wenn Mieter und Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags nachweisbar vereinbart haben, dass die schadhaften Fenster innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgetauscht werden. Dachfenster undicht wer zahlt movie. In diesem Fall muss der Vermieter seine Zusage selbstverständlich einhalten. Nun kann es aber auch sein, dass die Fenster erst im Laufe der Zeit undicht werden oder kaputtgehen.