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Verkehrsrecht: § 54 Stvo - Zusatztafeln (Straßenverkehrsordnung)

(6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen. Besonderer Verlauf einer bevorrangten Straße | Fahrschule Fürböck. (6a) Radfahrer, die einen nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzten ( § 56a) Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben. (6b) Fahrzeuge, die auf Nebenfahrbahnen fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. (7) Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen. (8) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist.

§ 19 Stvo 1960 (Straßenverkehrsordnung 1960), Vorrang. - Jusline Österreich

Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

Zusatztafeln (§ 54 Stvo 1960)

Der OGH sagt: Zu blinken ist immer dann, wenn die Krümmung so erheblich ist, dass die geradlinige Fortsetzung durch eine andere Straße als natürlicher Verlauf der bisherigen Fahrtrichtung angesehen werden muss. Dies kann durchaus bereits bei einem Winkel von 30 Grad der Fall sein. Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten Als ÖAMTC-Mitglied können Sie jede Verkehrsstrafe von einer ÖAMTC-Rechtsabteilung beurteilen lassen. Die Juristen/innen geben Ihnen sofort eine fundierte Auskunft, was besser ist: Zahlen oder kämpfen. Die neutrale und auf langjähriger Erfahrung basierende Abwägung von Erfolgschance, Kostenrisiko und Zeitaufwand hilft Ihnen, die für Sie beste Entscheidung zu treffen. Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-215 30. § 19 StVO 1960 (Straßenverkehrsordnung 1960), Vorrang. - JUSLINE Österreich. Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung. Thema Rechtsberatung Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren. Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.

Besonderer Verlauf Einer Bevorrangten Straße | Fahrschule Fürböck

Wartepflichtsregel: "Ist an einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. " "Ist auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen, oder ihn verlassen. " Das bedeutet: Der Querverkehr, oder derjenige der auf dem Vorrangverlauf ist, hat Vorrang Unter den gleichrangigen Verkehrsflächen gilt der Rechtsvorrang. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten. Gegenverkehrsregel: Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, oder nach rechts einbiegen, haben den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen. Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen. (z. B. : von hinten ankommende Radfahrer auf einem Mehrzweckstreifen oder Radstreifen, Straßenbahn auf Gleisen, etc…) Vorrangverletzung: "Wer keinen Vorrang hat, darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken, nötigen. "

ZV11 Pfeil li. oder re. Best. ZV12 Anfang einer Begrenzung Best. ZV13 Verlauf der Best. ZV14 Best. ZV15 Spurrinnen Länge frei Best. ZV34 Behinderte Best. ZV35 Unfall Best. ZV36 Länge der Beschränkung Best. ZV37 Bodenmarkierung ungültig Best. ZV16 Lawinengefahr Best. ZV17 Zufahrt gestattet Best. ZV38 In 100 m Stop Entfernung frei Best. ZV18 für Anrainer Best. ZV39 für Landmaschinen Best. ZV40 Abschleppzone Best. ZV19 Privatstraße Best. ZV20 Best. ZV41 Fahrbahn verschmutzt Best. ZV21 Bankette frisch geschüttet Best. ZV43 Ausfahrt freihalten Best. ZV22 Rollsplitt Best. ZV42 Bankette nicht befahren Best. n ZV44 Schäden an der Best. ZV24 Bankette in Arbeit Best. ZV23 Frostaufbruch Best. ZV45 Schülerlotsen auf der Fahrbahn Best. ZV25 Schule Best. ZV46 Best. ZV32 > >

Straßen- bzw. Straßenstellen, die dazu verleiten, die gegebene Vorrangsituation zu missachten: Psychologischer oder optischer Vorrang Der wartepflichtige Lenker hat durch eine optische Täuschung das Gefühl, vorrangberechtigt zu sein, durch: Geraden Straßenverlauf Durchgehende Straßenbeleuchtung Alleen Breite Straßen Schienenstraßen Stark frequentierte Straßen Verlauf der Vorrangstraße (Vorrangstraße verläuft nach rechts, selbst fährt man geradeaus). Vorrang einräumen Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen. Daraus ergibt sich, dass der wartepflichtige Lenker nicht unbedingt den Vorrang durch Anhalten einräumen muss. Der wartepflichtige Lenker darf sogar vor dem herannahenden vorrangberechtigten Lenker die Kreuzung durchfahren, wenn er ihn weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt.