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Vob Verjährung Zahlungsanspruch

Das OLG Hamburg hat erneut bestätigt: Wenn der Auftraggeber die Geltung der VOB/B vorgibt, läuft keine Verjährungsfrist, solange der Auftragnehmer nicht schlussabrechnet. Der AN kann dann Zahlung auch noch viele Jahre nach Abnahme verlangen. Die Ursachen verspäteter Schlussrechnungen Es kommt immer wieder vor, dass Auftragnehmer lange Zeit keine Schlussrechnung legen, obwohl die Leistungen längst abgenommen sind. Das kann die verschiedensten Gründe haben. Manchmal ist es reine Nachlässigkeit; manchmal aber auch die Sorge des Auftragnehmers, dass er bei exakter Abrechnung überzahlt sein könnte und er Geld zurückzahlen müsste; in anderen Fällen schieben Unternehmer die Abrechnung vor sich hin, weil der Auftraggeber im Streit Gegenforderungen behauptet hat und die Schlussrechnung und die Auseinandersetzung darüber nur mühselig zu werden droht. Alle Jahre wieder... - Bau - Vergabe - Recht. Das rechtliche Problem dabei Wenn sich der Auftragnehmer manchmal nach Jahren zur Schlussabrechnung entscheidet, drängt sich der Verjährungseinwand auf.

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Ergo: Die Bauvertragsbeteiligten, hier insbesondere diejenigen auf Seiten des Auftragnehmers, haben dringend eine Fristenkontrolle anzulegen, die mindestens umfassen muss: Zugang der Schlussrechnung, Ablauf der Prüffrist, tatsächliche Prüfung, Kontrolle der Einlegung eines Vorbehaltes im Sinne des § 16 Abs. 3 Nr. Welche Werklohnansprüche der Auftragnehmer verjähren Ende 2015 - Verjährungsbeginn?. 5 VOB/B, Eintritt der Fälligkeit (und natürlich auch des Verzuges), Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist für die Schlusszahlung (immer Ultimo-Verjährung zum 31. 12. ).

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Eine Abnahme kann jedoch auch konkludent erfolgen oder wird in manchen Fällen gesetzlich fingiert. Typische Gewährleistungsansprüche, die der Verjährung unterliegen können, sind der Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz. Unter Umständen ist auch der Rücktritt des Vertrags oder eine Vergütungsminderung möglich. Wie ist die Rechtslage bei arglistig verschwiegenen Mängeln? Falls von dem Bauunternehmer Mängel arglistig verschwiegen, verheimlicht oder auf sonstige Weise "vertuscht" werden, gilt nicht die normale Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsrechte wegen arglistig verschwiegener Mängel verjähren erst drei Jahren nach Kenntnis des Mangels und frühestens fünf Jahre nach Abnahme. Unter Umständen werden verschwiegene Mängel erst einige Jahre nach Abnahme offenkundig, weshalb diese Frist in der Regel deutlich länger ist. Verjährung von Rechnungen & gewerbliche Verjährungsfrist. Was muss ich tuen um eine Verjährung meiner Ansprüche zu vermeiden? Bei der Gefahr von Verjährung der Gewährleistungsansprüche muss dafür Sorge getragen werden, dass die Verjährung gehemmt wird.

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Sie gehören zum notwendigen Rüstzeug der Bauvertragsbeteiligten. Warum wird die Entscheidung dann von mir überhaupt präsentiert? Weil man gar nicht oft genug darauf hinweisen kann! Zur Entscheidung ist daher nichts weiter auszuführen, bitte verinnerlichen Sie die Grundsätze aus den Leitsätzen. 2. Ist Ihnen überdies etwas aufgefallen? Dem Auftragnehmer in dem Sachverhalt muss erkennbar bewusst gewesen sein, dass er ein Verjährungsproblem hat, als er Klage erhob. Seine letzte Rettung konnte daher nur sein, die fehlende Prüffähigkeit seiner eigenen Schlussrechnung zu behaupten und darüber hinaus darzulegen, der Auftraggeber habe sich auch auf die fehlende Prüffähigkeit berufen (hier angeblich mündlich) – dann wird die Schlußzahlung nämlich überhaupt nicht fällig und es kommt auch keine Verjährung in Betracht. Dieses Konstrukt bricht in der Regel zusammen, wenn der Auftraggeber in die materielle Prüfung der Schlussrechnung einsteigt, sich also inhaltlich mit ihr befaßt, zum Beispiel mit der Abrechenbarkeit von Positionen oder dem Bestreiten bestimmter Massen.

Der von der Gewährleistungsbürgschaft gesicherte Geldanspruch — hier aus § 13 Nr. 2 VOB/B — entsteht seinerseits, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs vom Auftraggeber geschaffen wurden. Ab diesem Zeitpunkt kann er vom Auftraggeber geltend gemacht und klageweise durchgesetzt werden. Nicht erforderlich ist, dass der endgültige Zahlungsanspruch oder ein Anspruch auf Vorschuss vom Auftraggeber — teilweise — beziffert werden und damit Gegenstand einer Leistungsklage sein kann. Es genügt die Möglichkeit, Feststellungsklage zu erheben. Die teilweise geforderte Anknüpfung des Beginns der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsbürgschaft an die Geltendmachung eines bezifferten Zahlungsanspruchs durch den Auftraggeber widerspricht dem Zweck der Verjährung der Bürgenverpflichtung. Das Rechtsinstitut der Verjährung dient dem Schutz des Schuldners und der Herstellung des Rechtsfriedens nach Ablauf der Verjährungsfrist. Damit ist es unvereinbar, den Beginn der Verjährungsfrist einseitig an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers der Bürgschaftsforderung — hier ein Zahlungsver-langen des Auftraggebers an den Auftragnehmer — zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern.