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  1. Frauenanteil mit Formel berechnen & Erklärung zum Thema
  2. Minderheitengeschlecht im Betriebsrat

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Minderheitengeschlecht Im Betriebsrat

Laut § 15 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sollen Männer und Frauen entsprechend des im Betriebs vorhandenen Geschlechterverhältnisses repräsentiert sein. Aus diesem Grund wird vor der Betriebsratswahl das Geschlechterverhältnis im Betrieb bestimmt. Auf dieser Basis wird errechnet, wie viele Sitze im Betriebsrat das Minderheitengeschlecht mindestens erhalten muss. Die Berechnung der Mindestsitze erfolgt nach dem D'Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Frauenanteil mit Formel berechnen & Erklärung zum Thema. Rechenbeispiel zur Ermittlung der Sitze des Minderheitengeschlechts Ein Betrieb hat insgesamt 178 wahlberechtigte Arbeitnehmer, davon sind 70 Frauen und 108 Männer. Der zu wählende Betriebsrat besteht laut § 9 BetrVG aus sieben Mitgliedern. Nun soll berechnet werden, wie viele der Mitglieder weiblich sein müssen. Hierzu wird die Anzahl der Frauen beziehungsweise Männer nacheinander durch die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder geteilt. Die so entstandenen sogenannten Höchstzahlen werden anschließend miteinander verglichen und in absteigender Reihenfolge erhalten die sieben größten Höchstzahlen einen Sitz im Betriebsrat.

Die Berechnung erfolgt dabei folgendermaßen: Frauen Männer 70: 1 = 70 (Sitz 2) 108:1 = 108 (Sitz 1) 70: 2 = 35 ( Sitz 5) 108:2 = 54 ( Sitz 3) 70:3 = 23, 34 ( Sitz 7) 108:3 = 36 ( Sitz 4) 70:4 = 17, 5 108:4 = 27 ( Sitz 6) 70:5 = 14 108:5 = 21, 6 70:6= 11, 67 108:6 = 18 70:7 = 10 108:7 = 15, 43 Entsprechend des gewählten Beispiels müssen also mindestens drei Frauen im Betriebsrat vertreten sein. Sitzverteilung nach der Wahl Nach Abschluss der Stimmabgabe und Auszählung der Stimmen wird die Sitzverteilung auf die einzelnen Listen zumeist nach dem Verhältniswahlverfahren berechnet. Minderheitengeschlecht im Betriebsrat. Anschließend wird geprüft, ob das Minderheitengeschlecht entsprechend der errechneten Sitzverteilung im Betriebsrat repräsentiert wird. Ist dies der Fall, ist die Auszählung der Stimmen abgeschlossen und die Gewählten werden über die Wahl informiert. Ist das Minderheitengeschlecht nicht angemessen repräsentiert, wird ein Sitz der Liste mit den meisten Sitzen an die Person des Minderheitengeschlechts mit der größten Höchstzahl abgegeben.