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Innerhalb der Diagnosegruppen wird zudem nicht mehr zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Behandlungsbedarf unterschieden. Außerdem entfällt die Aufrechnung der Verordnungsmengen von vorherigen Verordnungen für verwandte Diagnosegruppen, und auch ein Wechsel zwischen verwandten Diagnosegruppen ist nicht mehr nötig, etwa von WS1 zu WS2. Außerdem wird nur noch zwischen "vorrangigen" und "ergänzenden" Heilmitteln unterschieden - die optionalen wurden in die vorrangigen Heilmittel integriert. Was bisher nur in der Ergotherapie möglich war, gilt mit der neuen Heilmittelrichtlinie auch für die Physiotherapie sowie die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: Die Verordnungsmenge je Verordnung kann auf bis zu drei vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Kg rezept gültigkeit den. Und ja, Sie haben richtig gelesen: Bald kann auch die Schlucktherapie auf Verordnungen eingetragen werden, sie wird ein eigenes Heilmittel. Absprachen zu Abweichungen der Frequenzangaben zwischen Therapeut und Arzt wird es in dieser Form nicht mehr brauchen.
Bürokratieabbau hieß das Zauberwort und schon letztes Jahr meldeten sie Vollzug: Ab Januar 2021 tritt die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie in Kraft, in der etliche Angaben nicht mehr benötigt werden - und somit die entsprechenden Formularfelder entfallen können. So wird künftig nicht mehr unterschieden zwischen Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls. Aus diesem Grund wird das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ebenfalls nicht mehr benötigt. Auch in Fällen, in denen die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, ist keine Begründung mehr erforderlich. Der Arzt muss die Gründe nur in der jeweiligen Patientenakte vermerken - Therapeuten werden dadurch entlastet. Informationen zu Ihrem Rezept. Kostenloser Online-Kurs der AOK Verordnungsdatum statt behandlungsfreiem Intervall Ab wann gilt eine neue Erstverordnung und wie lange gilt das behandlungsfreie Praxisorganisation Intervall? Diese Fragen werden künftig entfallen, denn es gilt nicht mehr der letzte Behandlungstermin, sondern das Ausstellungsdatum der letzten Heilmittelverordnung, und diese ist in der verordnenden Praxis gespeichert.