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Die Einschreibung findet ab dem Zwischenzeugnis bis zum 31. März jährlich statt. Nachmeldungen sind möglich. Allgemeine Infos - FAK Ernährung. F olgende Unterlagen sind einzureichen: Zeugnis mit mittlerem Schulabschluss im Original* und in Kopie, gegebenenfalls das Zwischenzeugnis Zeugnis des einschlägigen beruflichen Abschlusses im Original und in Kopie Geburtsurkunde oder Geburtsschein in Kopie ein Lichtbild Anmeldeblatt mit lückenlosem Lebenslauf ein amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ein DIN A4 Briefumschlag mit Anschrift für die Übersendung der Eintrittsunterlagen. (Bitte Briefmarken beilegen: 1, 60 €) Bitte keine Bewerbungsmappe oder ähnliches verwenden! Hinweis: Können die schulischen und beruflichen Vorbildungsnachweise bei der Anmeldung noch nicht vorgelegt werden, sind diese bis spätestens Ende Juli nachzureichen. * Um Mehrfachanmeldungen zu vermeiden, sind Originalzeugnisse einzureichen. Diese werden zum Schulbeginn zurückgegeben! → Anmeldeunterlagen Stand: Februar 2022, Änderungen vorbehalten!
Anm. :] Das Fach ist in der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen. 2 [Amtl. 3 [Amtl. :] In diesen Abschlussprüfungsfächern findet eine zentrale Abschlussprüfung statt. 4 [Amtl. 5 [Amtl. :] Fach mit fachpraktischem Anteil. 6 [Amtl. 7 [Amtl. 8 [Amtl. 9 [Amtl. 10 [Amtl. :] Die Studierenden wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Studienjahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern. 11 [Amtl. 12 [Amtl. :] Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen zwei ausgewählt werden müssen. 13 [Amtl. 14 [Amtl. 15 [Amtl. 16 [Amtl. 17 [Amtl. 18 [Amtl. 19 [Amtl. 20 [Amtl. 21 [Amtl. 22 [Amtl. 23 [Amtl. 24 [Amtl. 25 [Amtl. 26 [Amtl. 27 [Amtl. 28 [Amtl. 29 [Amtl. 30 [Amtl. 31 [Amtl. 32 [Amtl. 33 [Amtl. 34 [Amtl. :] In diesem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. 35 [Amtl. :] Das Fach ist in der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01. Januar 2020 gültigen Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung festgelegt. Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens, zu dem auch die Ausbildung an unserer Fachakademie zählt, erhalten zukünftig die neue Abschlussbezeichnung "BachelorProfessional". Der Zusatz "Professional" gewährleistet die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen und verhindert eine Verwechselung. Die neuen Bezeichnungen sind zudem ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung der Beruflichen Bildung und unterstützen die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland. Quelle: